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News vom 15. März 2018

Mitteilung vom

Provisorische Steuerrechnung 2018. Vor kurzem wurden die provisorischen Steuerrechnungen für das Jahr 2018 versandt. Die provisorischen Steuerrechnungen 2018 basieren auf den zuletzt bekannten Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Die Steuerrechnungen bleiben das ganze Jahr provisorisch. Trotzdem sind sie bis Ende Oktober 2018 zu bezahlen. Verspätete Zahlungen haben Verzugszinsfolgen. Vorauszahlungen werden mit einem Vergütungszins honoriert. Zins gibt es für alle Einzahlungen vor dem 31. Oktober bis zur Höhe des definitiven Rechnungsbetrags. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis 31. Oktober. Für alle Zahlungen, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen, wird ab Zahlungseingang bis zur Rückzahlung ein Vergütungszins gutgeschrieben. Dies gilt auch für Zahlungen, welche die provisorische Rechnung übersteigen. Offensichtlich überhöhte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet.
Für das Jahr 2018 beträgt der Zinssatz 0,1% Vergütungszinsen. Vorauszahlungen sind steuerfrei. hingegen gelten Vergütungszinsen für Überzahlungen als steuerbares Einkommen. Für zu spät geleistete Zahlungen (bzw ab 01. November 2018) ist ein Verzugszins von 5,1% geschuldet.
Wir bitten Sie, für die Einzahlungen die vorgedruckten Einzahlungsscheine zu verwenden. Wenn Sie nicht den ganzen Betrag überweisen können oder möchten, benützen Sie den leeren Einzahlungsschein. Für Ihre fristgerechten Zahlungen danken wir Ihnen im Voraus.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

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