Herzlich willkommen

Kallern im Schnee
Kallern im Herbst
Kallern im Sommer
Kallern im Frühling
Kallern im Winter
Kallern im Sommer

Neuigkeiten

Eingeladen - Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger
04.03.2025

Mit der Aktion "Eingeladen" heisst der Kanton Aargau Sie als Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger, die zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2024 zugezogen sind, herzlich willkommen. Bis zum 31. Dezember 2025 haben Sie die Gelegenheit Museen, Schlösser und Ausstellungshäuser in Ihrer neuen Wohnregion gratis zu entdecken.

Als Neuzuzügerin oder Neuzuzüger haben Sie per Post einen Flyer mit zwei Gutscheinen erhalten. Die beiden Gutscheine können Sie für sich selbst nutzen und zwei Kulturinstitutionen besuchen oder Sie besuchen eine Kulturinstitution mit Begleitung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kostenlose Naturgartenberatung
25.02.2025

Der Frühling naht in grossen Schritten und die Natur erwacht schon bald wieder! Garten, Fassade oder Balkon. 

Mit einfachen Massnahmen können diese Flächen so gestaltet werden, dass sowohl Menschen wie auch einheimische Pflanzen und Tiere sich daran erfreuen. Das kann ein Asthaufen, eine Blumenwiese, eine Trockenmauer oder einfach eine offene Fläche sein. 

Die Gemeinde Kallern bietet über das Programm «Natur findet Stadt» eine kostenlose Naturgartenberatung an. 

Interessierte melden sich unter hier an. 

Vergütungszins auf Einkommens- und Vermögenssteuern
24.02.2025

Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober 2025 für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober 2025. Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet. Es wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. 

Für das Jahr 2025 beträgt der Zinssatz 0,75 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.

Gebrauchte Schülerpulte abzugeben
17.02.2025

Sieben gebrauchte Schülerpulte, 54cm x 124cm, können im Schulhaus Kallern bis am 31. März 2025 gratis abgeholt werden. 

Bei Interesse melden Sie sich bitte auf der Gemeindekanzlei, 056 666 15 56. 

 

Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2026/29
13.02.2025

Ende dieses Jahres endet die Amtsperiode 2021/2025. Mitglieder von Behörden und Kommissionen, welche per Ende Amtsperiode demissionieren möchten, werden ersucht, dies bis am 31. März 2025 der Gemeindekanzlei mitzuteilen. Mit einer frühen Orientierung helfen Sie, die rechtzeitige Suche nach neuen Behörden- und Kommissionsmitgliedern zu erleichtern.

Das Datum für die Gesamterneuerungswahlen wurde auf den 28. September 2025 festgelegt.

Alle amtierenden Gemeinderäte und die Gemeinderätin stellen sich für die neue Amtsperiode wiederum zur Verfügung. 
Namentlich sind dies

  • Christian Widmer, Gemeindeammann seit 2022, im Gemeinderat seit 2021,
  • Nadja Koch, Vizeammann seit 2022, im Gemeinderat seit 2017,
  • Daniel Schwegler, Gemeinderat seit 2018,
  • Bernhard Koch, Gemeinderat seit 2022,
  • Marcel Hohl, Gemeinderat seit 2024.

Publikationen

Öffentliche Auflage Aufhebung rechtskräftige Sondernutzungsplanungen ab 07.03.2025

Aufhebung rechtskräftige Sondernutzungsplanungen 
-  Kommunaler Überbauungsplan Hinterbühl vom 31.10.1978 
-  Gestaltungsplan Hinterbühl – Haldenäcker / Ruchmatten vom 20.02.2002 

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Unterlagen gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

Die aufzuhebenden Sondernutzungspläne, der Planungsbericht und der Vorprüfungsbericht liegen vom 7. März bis am 7. April 2025 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können als PDF eingesehen oder heruntergeladen werden

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat, Schulstrasse 10, 5625 Kallern, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Öffentliche Auflage Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland mit Umsetzung der Gewässerräume ab 07.03.2025

Die Teilrevision umfasst im Wesentlichen die Umsetzung des harmonisierten Baurechts in der BNO, die Festlegung der Gewässerräume sowie die digitale Neuerfassung des Bauzonen- und Kulturlandplanes.

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 7. März bis am 7. April 2025 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können als PDF eingesehen oder heruntergeladen werden.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat, Schulstrasse 10, 5625 Kallern, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Baubewilligungen 02.2025

Gemeinderatsbeschluss vom 24. Februar 2025

Wohler Christian, Langmattstrasse 29, 5625 Kallern – BG 2025-01 - Trockensteinmauer aus Natursteinen – vereinfachtes Verfahren - Baubewilligung

 

Gemeinderatsbeschluss vom 10. Februar 2025

Schibli Erich, Panoramastrasse 12, 5625 Kallern – BG 2024-19 - Sichtschutz mit PV-Elementen als Ersatz Thujahecke (ohne Profilierung) - Baubewilligung

Öffentliche Auflage Baugesuch ab 13.12.2024

B A U G E S U C H

Bauherrschaft:   Schibli Erich, Panoramastrasse 12, 5625 Kallern

Projektverfasser:    Bauherrschaft

Bauobjekt:    Sichtschutz mit PV-Elementen als Ersatz Thuyahecke (ohne Profilierung)

Bauplatz:    Panoramastrasse 12

Zone:    Wohnzone 2

Parzelle:    611

Öffentliche Auflage vom 13. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei. Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
 

Baubewilligungen 10.2024

Gemeinderatsbeschluss vom 14. Oktober 2024

Giroud Simon und Luigia, Langmattstrasse 24, 5625 Kallern - BG 2024-01A - Projektänderung Standort L/W-Wärmepumpe, Anschluss Dusche und Outdoorküche an Kanalisation bei Umgebungsgestaltung mit Pool - Baubewilligung 

Gerber-Huber Robert und Theresia, Langmattstrasse 1, 5625 Kallern - BG 2024-17 - Umnutzung Büro in 1.5 Zimmer-Wohnung - Baubewilligung - vereinfachtes Verfahren

Anlässe

Senioren-Mittagstisch am 7. März
Freitag, 07. März 2025

Herzlich willkommen zu unserem gemeinsamen Mittagessen am Freitag, 7. März. 

Wir treffen uns um 11.30 Uhr im Restaurant Löwen in Boswil und freuen uns auf ein gemütliches und frohes Beisammensein. 

Anmeldung an Elsbeth Nietlisbach Tel. 079 171 82 73. 

Dorfobig am 15. März
Samstag, 15. März 2025

Am Samstag, 15. März, findet der traditionelle Challerer Dorfabend statt. Alle sind herzlich eingeladen! 

Die Türöffnung ist um 18:00 Uhr, das Abendprogramm startet um 19:30 Uhr. Ein Abend voller Spass, Musik und Überraschungen erwartet dich – ob Gesang, Showeinlagen oder Action, unser Programm steckt voller Highlights. 

Komm vorbei, lach mit, sing mit, ganz unter dem diesjährigen Motto „Spiel mit“.

Euer OK und alle Mitwirkenden vom Dorfobig 2025

 Flyer

Grüngutsammlung am 8. April
Dienstag, 08. April 2025

Die Grüngutsammlung findet am Dienstag, 8. April 2025, ab 08.00 Uhr statt. 

Das Grüngut ist gut sichtbar am Strassenrand zu deponieren. Bitte sammeln Sie das Laub in Säcken und bündeln Sie die Äste. Vielen Dank. 

Mittagstisch 60+ in Kallern 2025
Mittwoch, 31. Dezember 2025

Lassen Sie sich verwöhnen und geniessen Sie das Mittagessen in geselliger Runde und gemütlicher Atmosphäre - für alle Menschen ab 60 Jahren. 

Sie können einmal oder regelmässig teilnehmen. Sie bezahlen lediglich Ihr Essen und Ihre Getränke. 
Wir freuen uns auf Sie!

Alle Daten im 2025 finden Sie auf folgendem PDF:

Challerer Kultur-Kalender 2025
Mittwoch, 31. Dezember 2025

Das Jahresprogramm 2025 ist da!

Kulturkalender 2025

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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