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Kallern im Sommer

Neuigkeiten

Traktanden der Winter-Gemeindeversammlung vom Freitag, 21. November 2025
19.11.2025

Die nächste Gemeindeversammlung findet am Freitag, 21. November 2025, 19.30 Uhr, im Dachsaal des Schul-/Gemeindehauses statt. 

Die Traktandenliste:

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025
  2. Verpflichtungskredit «Projekt Werkleitungsersatz Hofmatt» über CHF 514'000.-
  3. Verpflichtungskredit «Projekt Schulraumerweiterung» über CHF 90'000.-
  4. Verpflichtungskredit «Projekt Spielplatzerneuerung» über CHF 67'400.-
  5. Budget 2026 der Einwohnergemeinde mit einem Steuerfuss von 102%
  6. Verschiedenes und Umfrage

Die Gemeindeversammlungs-Einladung wird rechtzeitig zugestellt. Die Unterlagen zu den einzelnen Sachgeschäften können vom 6. November bis am 21. November 2025 auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die Akten sind zum Teil auch hier publiziert. 

Der Gemeinderat freut sich auf eine zahlreiche Teilnahme an der Gemeindeversammlung.

Neuerungen im Hundewesen
18.11.2025

Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über www.amicus.ch

oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Hundesteuer
Die Hundeabgabe wird den Hundehaltenden jährlich in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr pro Hund beträgt CHF 120.-.

Kontakt Amicus
Identitas AG, Amicus Support, Adamstrasse 6, 3014 Bern
Tel. 0848 777 100, info@amicus.ch sowie www.amicus.ch.

Racletteobig – Danke!
18.11.2025

Bei gemütlicher Stimmung genossen zahlreiche Besucher das feine Raclette und die gute Gesellschaft.

Ein herzlicher Dank geht an den Skilagerverein für die Organisation und Durchführung des Racletteobigs – es war ein sehr gelungener Anlass!

Allen Gästen ein grosses Dankeschön fürs Kommen. Der Erlös kommt der Skilagerkasse zugute.

Winterdienst Ablauf und Prioritäten
18.11.2025

Die Strassen und Wege in Kallern werden vom Winterdienst Kanton, vom Kallerer Werkdienst und vom Kallerer Winterdienst geräumt und gesalzen.


Der Winterdienst Kanton ist für die Hinterbühlstrasse (K365) zuständig.


Der gemeindeeigene Werkdienst räumt

  1. Radweg nach Boswil
  2. Treppe Ruchmatte zu Langmatt II
  3. Trottoir an K365 Hinterbühlstrasse
  4. Schulhausparkplatz und Eingang

Kontakt Kallerer Werkdienst: Wendel Waser 079 328 40 54


Die Prioritäten für den gemeindeeigenen Winterdienst wurden vom Gemeinderat - analog den Vorjahren - wie folgt festgelegt.

  • Priorität 1: 
    Niesenbergstrasse
    Kallererstrasse, Höllstrasse, Obere Höllstrasse, Neuhofweg
    Schulstrasse, Langmattstrasse, Ruchmatten
  • Priorität 2: 
    Unterniesenbergstrasse, Höhenächerstrasse, Forstweg, Oberniesenbergstrasse, Uezwilerstrasse
    Hofmatt, Panoramastrasse, Haldenäckerstrasse

Kontakt Kallerer Winterdienst: Hansjörg Nietlisbach 056 666 21 86

Leiter der Kommunalen Erhebungsstelle Landwirtschaft (KEL)
11.11.2025

Martin Keusch, Boswil, hat sich für die Amtsperiode 2026/2029 erneut für die Wahl zum Leiter der KEL zur Verfügung gestellt. 

Der Gemeinderat Kallern hat Martin Keusch für weitere vier Jahre gewählt und dankt ihm für seine Bereitschaft, diese Funktion auszuführen.

Publikationen

Baubewilligungen 09.2025

Gemeinderatsbeschlüsse vom 22. September 2025

Wipf Roger und Isabelle, Neuhofweg 3, 5625 Kallern - BG 2024-16 - Projektänderung Umgebung, Garagentore, Pavillon (nachträglich) - Teilbaubewilligung

Meier Priska, Schläppi Daniel, Hofmatt 12, 5625 Kallern - BG 2025-03 - Sichtschutz (ohne Profilierung) und Holz-Pergola - Baubewilligung

 

Gemeinderatsbeschluss vom 1. September 2025

Schwegler Daniel und Beatrice, Hofmatt 10, 5625 Kallern – BG 2025-04 - Neubau Gerätehaus und Ersatz Gerätehaus – vereinfachtes Verfahren - Baubewilligung

Genehmigung Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, ab 15.08.2025

Die Gemeindeversammlung hat am 13. Juni 2025 der Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage zugestimmt.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig. 

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen.

Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation (14.08.2025) im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis. 

Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können auf der Gemeindehomepage als PDF eingesehen oder heruntergeladen werden. 

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist 

a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und 
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 

Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst,  die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Öffentliche Auflage Baugesuche ab 25.07.2025

B A U G E S U C H 

Bauherrschaft: Wipf Roger und Isabelle, Neuhofweg 3, 5625 Kallern

Projektverfasser: Bauherrschaft

Bauobjekt: Projektänderung Umgebung, Garagentore, Pavillon (nachträglich)

Bauplatz: Neuhofweg 3

Zone:  Landwirtschaftszone, Weilerzone

Parzelle: 667

Weitere Bewilligungen:    Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 25. Juli bis 25. August 2025, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.


B A U G E S U C H 

Bauherrschaft: Meier Priska, Schläppi Daniel, Hofmatt 12, 5625 Kallern

Projektverfasser: Bauherrschaft

Bauobjekt: Sichtschutz (ohne Profilierung) und Holz-Pergola

Bauplatz: Hofmatt 12

Zone:  Wohnzone 2

Parzelle: 606

Öffentliche Auflage vom 25. Juli bis 25. August 2025, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Baubewilligung 06.2025

Gemeinderatsbeschluss vom 2. Juni 2025

Iseli Georg und Mastira Elvira, Langmattstrasse 21, 5625 Kallern – BG 2025-02 - Beschattung von Terrasse – vereinfachtes Verfahren - Baubewilligung

Aufhebung Sondernutzungspläne - Beschluss vom 22. April 2025

Der Gemeinderat Kallern hat am 22. April 2025 den Beschluss gefasst, folgende Sondernutzungspläne in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage aufzuheben:

  • Kommunaler Überbauungsplan Hinterbühl vom 31.10.1978
  • Gestaltungsplan Hinterbühl - Haldenäcker / Ruchmatten vom 20.02.2002

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt vom 1. Mai 2025 bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen.

Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG).

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist

a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. 

Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Anlässe

Challerer Adventsfenster 2025
Montag, 01. Dezember 2025

Die Dorfbevölkerung ist eingeladen, die Adventsfenster/Adventsdekorationen zu bestaunen. Die Fenster sind jeweils von 17.30 bis 23 Uhr beleuchtet und können bis Ende Jahr bewundert werden. Wir freuen uns auf gemütliche Begegnungen und wünschen allen eine schöne Adventszeit.

 

Montag01.12.2025Challerer Chörli, Restaurant Oberniesenberg, Apéro ab 19 Uhr, Gesang ab 19.30 Uhr
Dienstag02.12.2025Kathrin & Martin Peter-Koch, Schulstr. 2a, Apéro ab 18.30 Uhr
Mittwoch03.12.2025Fabienne & Andreas Meier, Hofmatt 11, Apéro 17 - 19 Uhr
Donnerstag04.12.2025Kathrin & Manuel Nauer, Hinterbühlstr. 2, Apéro ab 19 Uhr
Freitag05.12.2025Familie Wassmer Nietlisbach, Langmattstrasse 25, Apéro ab 18.30 Uhr
Samstag06.12.2025Feuerwehrverein, Feuerwehrmagazin, Apéro ab 17.30 Uhr
Sonntag07.12.2025Challerer Hoflade, Familie Waser, Apéro ab 17 Uhr
Montag08.12.2025Blueme Röbi & Heidi, Oberniesenbergstr. 15A, Apéro ab 17 Uhr
Dienstag09.12.2025Sabine Burkhard, Hofmatt 8, Apéro ab 18 Uhr
Mittwoch10.12.2025Familie Keusch, Panoramastr. 1
Donnerstag11.12.2025Schule Kallern, Weihnachtsfeier mit Apéro und Singen um 18 Uhr
Freitag12.12.2025Familie Christen, Hofmatt 16A, Apéro ab 19 Uhr
Samstag13.12.2025Andrea Kohler und Luigia Giroud, Langmattstr. 24
Sonntag14.12.2025Familie Meile mit Spielgruppe Raupe und Kinderbetreuung Schmetterling, Apéro 17.30-19 Uhr
Montag15.12.2025Familie Berndt, Langmattstr. 20
Dienstag16.12.2025Familie Duschén, Panoramastr. 3, Apéro ab 18.30 Uhr
Mittwoch17.12.2025Familie Konrad, Langmattstr. 7, Apéro 18.30-21 Uhr
Donnerstag18.12.2025Beatrice Bauknecht & Ernst Stierli, Hinterbühlstrasse 4, Apéro ab 19 Uhr
Freitag19.12.2025Familie Meier, Forstweg 4, Oberniesenberg, Apéro ab 17.30 Uhr
Samstag20.12.2025Quellhof, Familie Bütler, Apéro ab 17 Uhr
Sonntag21.12.2025Familie Wyrsch, Obere Höllstr. 7, Apéro ab 17.30 Uhr
Montag22.12.2025Beate & Michael Thyssen, Schulstr. 2a
Dienstag23.12.2025Ruedi Mosimann, Kallererstr. 14, Apéro ab 18.30 Uhr
Mittwoch24.12.2025Kapelle Oberniesenberg, Weihnachtskrippe & -baum, Kapelle bis 19 Uhr geöffnet
Senioren-Mittagessen am 13. Dezember
Samstag, 13. Dezember 2025

Herzlich willkommen zu unserem gemeinsamen Mittagessen am Samstag, 13. Dezember. 

Wir treffen uns um 12.00 Uhr im Restaurant Niesenberg in Kallern und freuen uns auf ein gemütliches und frohes Beisammensein. 

Anmeldung an Elsbeth Nietlisbach Tel. 079 171 82 73. 

Mittagstisch 60+ in Kallern 2025
Mittwoch, 31. Dezember 2025

Lassen Sie sich verwöhnen und geniessen Sie das Mittagessen in geselliger Runde und gemütlicher Atmosphäre - für alle Menschen ab 60 Jahren. 

Sie können einmal oder regelmässig teilnehmen. Sie bezahlen lediglich Ihr Essen und Ihre Getränke. 
Wir freuen uns auf Sie!

Alle Daten im 2025 finden Sie auf folgendem PDF:

Challerer Kultur-Kalender 2025
Mittwoch, 31. Dezember 2025

Das Jahresprogramm 2025 ist da!

Kulturkalender 2025
Grüngutsammlung am 7. April
Dienstag, 07. April 2026

Die Grüngutsammlung findet am Dienstag, 7. April 2026, ab 08.00 Uhr statt. 

Das Grüngut ist gut sichtbar am Strassenrand zu deponieren. Bitte sammeln Sie das Laub in Säcken und bündeln Sie die Äste. Vielen Dank. 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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