Abgeordnetenversammlungen der Kreisbezirksschule vom 6. Mai 2025.
An dieser Stelle finden Sie öffentliche Auflagen für die Gemeinden des Schulverbandes.
Abgeordnetenversammlungen der Kreisbezirksschule vom 6. Mai 2025.
An dieser Stelle finden Sie öffentliche Auflagen für die Gemeinden des Schulverbandes.
Per 30. Juni 2025 hat die Leiterin Finanzen, Tanja Müller, ihre Kündigung eingereicht. Nach 7 Jahren Tätigkeit in Kallern wird sie eine neue Herausforderung in einer grösseren Gemeinde in ihrem Wohnkanton Luzern annehmen.
Der Gemeinderat und die Gemeindeschreiberin bedauern dies sehr, danken Tanja Müller herzlich für die gute Zusammenarbeit und für ihr Engagement für die Kallerinnen und Kallerer und wünschen ihr alles Gute für ihre berufliche und private Zukunft.
Die Stelle der Leitung Finanzen wurde bereits zur Neubesetzung ausgeschrieben.
Die Rechnung 2024 schliesst mit einem positiven Ergebnis von CHF 134'372 (Ertragsüberschuss EWG ohne Spezialfinanzierungen) ab. Dieser Mehrertrag wird dem Eigenkapital gutgeschrieben. Budgetiert wurde mit einer Einwohnerzahl von 425 – per 31.12.2024 waren deren 422 gemeldet.
Das Budget der Steuereinnahmen wurde um CHF 40'483 übertroffen.
Abschlüsse der Eigenwirtschaftsbetriebe: Das Wasserwerk präsentiert einen Gewinn von CHF 5’768. Die Abwasserbeseitigung zeigt einen Aufwandüberschuss von CHF 43’468. Die Abfallbewirtschaftung weist ebenfalls einen Aufwandüberschuss von CHF 10'088 aus.
Der Gemeinderat Kallern hat mit der Gemeinde Boswil eine Vereinbarung unterzeichnet, damit alle Kallerinnen und Kallerer die Wertstoffsammelstelle in Boswil nutzen können. Dies ist für Kallern eine preiswerte und geografisch ideale Lösung.
Die Entsorgungsstelle Boswil bietet folgende Sammlungen an:
Adresse und Öffnungszeiten:
Die Kunststoffsammelsäcke können im Volg Boswil und auf der Gemeindeverwaltung Boswil gekauft werden.
Die Sammelstellen Recycling-Paradies in Muri und Brings in Wohlen können von Privaten gegen eine Jahresgebühr weiterhin genutzt werden.
Am 11. März 2025 wurden im Rahmen der vorgeschriebenen regelmässigen Trinkwasserkontrollen im Versorgungsnetz der Gemeinde Kallern Proben entnommen. Der vorliegende Untersuchungsbericht bescheinigt, dass gemäss Hygieneverordnung alle Proben den gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser entsprachen. Das Trinkwasser war durchwegs von einwandfreier mikrobiologischer Qualität.
Am 1. April 2025 tratt das revidierte Energiegesetz im Kanton Aargau in Kraft. Es bringt neue Anforderungen an den Heizungsersatz, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. Für den Vollzug der Bau- und Energiegesetzgebung sind die Standortgemeinden mit den entsprechnenden Bauverwaltungen zuständig. Sind Sie gerade dabei, ein Bauvorhaben zu planen oder steht eines in den kommenden Jahren an? Dann informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten und die neuen Vorgaben.
Nutzen Sie dafür ebenfalls das Beratungsangebot der energieberatungAARGAU. Lassen Sie sich von Fachexperten zu den neuen Vorschriften sowie zu möglichen Lösungen für Gebäudehülle und Gebäudetechnik beraten, bevor Sie Massnahmen umsetzen. Eine energetische Modernisierung sollte stets mit einer gründlichen Analyse des baulichen und energetischen Zustands Ihres Hauses beginnen.
Nutzen Sie das Förderprogramm Energie für die Umsetzung energetischer Massnahmen. Gefördert werden unter anderem Beratungen, Verbesserungen der Gebäudehülle, der Ersatz fossiler und elektrischer Heizungen sowie Sanierungen und Ersatzneubauten nach Minergie-Standard. Finanziert durch die CO₂-Abgabe und kantonale Beiträge, trägt das Programm wesentlich zum Klimaschutz bei.
Wichtig: Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden.
Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen im Überblick:
Elektro-Wassererwärmer dürfen nicht mehr ausschliesslich direktelektrisch ersetzt werden.
Für den Ersatz von Heizungen und Elektroboilern wird eine Meldepflicht eingeführt.
Die Gemeinde Kallern verfügt über 10 Festtischgarnituren à 4m Länge für etwa 10 Personen und neu auch über 5 Festtischgarnituren à 2.5m Länge für etwa 6 Personen. Diese sind im Werkhof gelagert und können nach Absprache mit Margrith Christen, 079 398 57 32, für CHF 10.- pro Garnitur gemietet und abgeholt werden.
Bis Ende Juni 2025 können Private ohne Eintrittskarte weiterhin das Recyclingparadies Muri benutzen.
Ab dem 1. Juli 2025 können Pirvate vor Ort eine Eintrittskarte erwerben.
Siehe Link Informationen zur Übergangszeit
Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.
Zahlreiche Besucherinnen und Besucher sind der Einladung des Skilagervereins zum Challerer Dorfobig gefolgt und haben am Samstag einen verspielten Abend im Dach-saal genossen. Das Thema „Spiel mit“ sprach Jung und Alt an und wurde kreativ umgesetzt.
Der Gemeinderat Kallern dankt dem Skilagerverein, der Schule und allen Helferinnen und Helfern für die Organisation und die Durchführung des traditionellen Dorfobigs.
Vermehrt werden private Autos auf dem Parkplatz des Schul- und Gemeindehauses über Nacht oder länger abgestellt. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, ihre Autos auf den eigenen, privaten Parkplätzen zu parkieren.
Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:
- Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) und
- Haltebewilligung (sofern nötig).
Bisherige Hundebesitzer: Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Ende April die Rechnung für die Hundetaxe 2025 über CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt.
Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um entsprechende Meldung bis Mitte April 2025 an die Gemeindekanzlei, unter Tel. 056 666 15 56 oder E-Mail an gemeindeverwaltung@kallern.ch. So können wir die entsprechenden Mutationen im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung.
Vermehrt werden private Autos auf dem Parkplatz des Schul- und Gemeindehauses über Nacht oder länger abgestellt. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, ihre Autos auf den eigenen, privaten Parkplätzen zu parkieren.
Mit der Aktion "Eingeladen" heisst der Kanton Aargau Sie als Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger, die zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2024 zugezogen sind, herzlich willkommen. Bis zum 31. Dezember 2025 haben Sie die Gelegenheit Museen, Schlösser und Ausstellungshäuser in Ihrer neuen Wohnregion gratis zu entdecken.
Als Neuzuzügerin oder Neuzuzüger haben Sie per Post einen Flyer mit zwei Gutscheinen erhalten. Die beiden Gutscheine können Sie für sich selbst nutzen und zwei Kulturinstitutionen besuchen oder Sie besuchen eine Kulturinstitution mit Begleitung.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Frühling naht in grossen Schritten und die Natur erwacht schon bald wieder! Garten, Fassade oder Balkon.
Mit einfachen Massnahmen können diese Flächen so gestaltet werden, dass sowohl Menschen wie auch einheimische Pflanzen und Tiere sich daran erfreuen. Das kann ein Asthaufen, eine Blumenwiese, eine Trockenmauer oder einfach eine offene Fläche sein.
Die Gemeinde Kallern bietet über das Programm «Natur findet Stadt» eine kostenlose Naturgartenberatung an.
Interessierte melden sich unter hier an.
Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober 2025 für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober 2025. Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet. Es wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet.
Für das Jahr 2025 beträgt der Zinssatz 0,75 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.
Sieben gebrauchte Schülerpulte, 54cm x 124cm, können im Schulhaus Kallern bis am 31. März 2025 gratis abgeholt werden.
Bei Interesse melden Sie sich bitte auf der Gemeindekanzlei, 056 666 15 56.
Ende dieses Jahres endet die Amtsperiode 2021/2025. Mitglieder von Behörden und Kommissionen, welche per Ende Amtsperiode demissionieren möchten, werden ersucht, dies bis am 31. März 2025 der Gemeindekanzlei mitzuteilen. Mit einer frühen Orientierung helfen Sie, die rechtzeitige Suche nach neuen Behörden- und Kommissionsmitgliedern zu erleichtern.
Das Datum für die Gesamterneuerungswahlen wurde auf den 28. September 2025 festgelegt.
Alle amtierenden Gemeinderäte und die Gemeinderätin stellen sich für die neue Amtsperiode wiederum zur Verfügung.
Namentlich sind dies
Die Abteilung Finanzen hat dem Gemeinderat den Steuerabschluss 2024 vorgelegt.
Es konnten Steuern von CHF 1‘264‘506 eingenommen werden. Gegenüber dem Budget wurden Mehreinnahmen von CHF 78‘406 generiert, diese sind vor allem auf hohe Einkommens- und Vermögenssteuern zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden CHF 49‘896 weniger Steuereinnahmen verbucht.
Der generelle Entwässerungsplan (GEP) der 2. Generation der Gemeinde Kallern wird erstellt. Zu diesem Zweck wird das Fremdwasser in der Kanalisation gemessen. Der Zugang zu den Leitungen erfolgt über die bestehenden Kontrollschächte der öffentlichen Kanalisation. Die Messungen werden in der Nacht (ca. ab 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr) bei trockener Witterung durchgeführt. Die Lärmmissionen werden so gering wie möglich gehalten.
1. Messung: im Dezember 2024
2. Messung: 19. Februar 2025 (00:00-05:00 Uhr)
Verschiebedatum: 5. März 2025 (00:00-05:00 Uhr)
Ausführende Firma: Porta AG in Zusammenarbeit mit dem Bauamt Kallern
Gemeinderat und Bauamt danken für das Verständnis.
Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern
+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch
Montag | 14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag/Mittwoch | 08.00 - 11.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | geschlossen |