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Neuigkeiten

Mitteilung vom
28. 07. 2026
Kanton erhöht die Gefahrenstufe per sofort auf Stufe 5 "absolutes Feuervebot"

 

Merkblatt absolutes Feuerverbot Stufe 5 von 5

 

Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr auf die Stufe 5 von 5 erhöht (sehr grosse Waldbrandgefahr). Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) verfügt per Dienstag, 28. Juli, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dieses umfasst auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Auch Höhen- und 1.-August-Feuer werden angesichts der weiter ansteigenden Trockenheit verboten.
Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau

Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe 5 "sehr grosse Waldbrandgefahr" verfügt das DGS bis auf Weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dieses Verbot gilt auch für Höhen- und 1.-August-Feuer. Erlaubt ist weiterhin das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills, solange man auf mögliche Brandrisiken in der Umgebung achtet. 

Ausbleibende Niederschläge und anhaltende Trockenheit

Das Verbot ist notwendig, weil Böden, Felder, Bäume und Büsche ausgetrocknet sind und sich die Brandgefahr weiter erhöht hat. Es bleibt bis auf Widerruf in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben. 

Die Bevölkerung wird deshalb angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:

  • Kein Feuern im Freien, auch nicht im eigenen Garten.
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk, auch kein Kleinfeuerwerk (Zuckerstöcke und Ähnliches).
  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

Nutzung von Gewässern

Während Hitze- und Trockenperioden steigt der Druck auf die letzten Rückzugsgebiete von Wassertieren in den Gewässern. Es ist verständlich, dass Menschen und Tiere wie Hund und Pferd die Gewässer ebenfalls gerne nutzen, um sich abzukühlen. Für Wassertiere bieten tiefe Stellen, Grundwasseraufstösse sowie kühle Zuflüsse oft die letzte Überlebenschance. Störungen an diesen Rückzugsorten bedeuten zusätzlichen Stress für die Fische und andere Wassertiere. Deshalb ist die Bevölkerung gebeten, die Rückzugsstellen der Wassertiere zu schonen und diese nicht zum Baden zu nutzen.

Allgemeiner Umgang mit Feuerwerk (Verbot ab 28. Juli 2026)

Das Abbrennen von Feuerwerk ohne Bewilligung ist in der Schweiz nur am 31. Juli und 1. August sowie an Silvester möglich. Auf das Abfeuern von Raketen im Wald ist gänzlich zu verzichten, ebenso auf laute Knallkörper, die Tiere erschrecken. Ab Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) ist sämtliches Feuern im Freien und das Abbrennen von Feuerwerken und auch Kleinfeuerwerk (Zuckerstöcke und Ähnliches) verboten. Lesen Sie die Anleitung des Feuerwerkskörpers aufmerksam und halten Sie die Mindestabstände zu Mensch, Gebäuden und Wäldern ein.

Mitteilung vom
09. 07. 2026

Bis am 23. Juli ist die Gemeindeverwaltung jeweils am Donnerstag von 08-11.30 Uhr und 14-16 Uhr geöffnet
Am Donnerstag, 30. Juli ist die Gemeindeverwaltung am Morgen von 7.30-12.00 Uhr geöffnet.
An den übrigen Tagen bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.  

Für ein dringendes Anliegen wenden Sie sich bitte an Frau Zehren unter janine.zehren@sarmenstorf.ch oder 056 666 93 90.

Bei einem Todesfall melden Sie sich bitte unter der Nummer 056 666 21 17. 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit!

 

 

Mitteilung vom
30. 06. 2026

Die Gemeinde Kallern beteiligt sich an den Kosten für einen betreuten, kostenpflichtigen Mittagstisch mit CHF 4.00 pro Kind und Mittagessen. Für die gesamte Kostenbeteiligung gilt ein jährliches Kostendach von CHF 3'500. Wird dieses überschritten, reduziert sich der Beitrag pro Mittagessen entsprechend.

Die Unterstützung gilt für Kinder vom Kindergarten bis zum Abschluss der Oberstufe.

Die Abrechnung erfolgt jeweils rückwirkend pro Schuljahr direkt zwischen den Erziehungsberechtigten und der Gemeinde Kallern. Für die Rückerstattung sind die entsprechenden Quittungen einzureichen. Diese müssen spätestens bis am 31. Juli bei der Abteilung Finanzen der Gemeinde Kallern eingereicht werden.

Nach dem 31. Juli eingereichte Belege können nicht mehr berücksichtigt werden.

Mitteilung vom
25. 06. 2026

Die Gemeinde Kallern ist dem Asylverbund Besenbüren-Jonen beigetreten. Damit erfüllt Kallern die gesetzliche Aufnahmepflicht für asylsuchende Personen und Flüchtlinge künftig gemeinsam mit den beiden Verbandsgemeinden.

Durch den Beitritt können Ressourcen gebündelt sowie Aufgaben regional koordiniert werden. Gleichzeitig schafft die Zusammenarbeit mehr Planungssicherheit im organisatorischen und finanziellen Bereich.

Mitteilung vom
23. 06. 2026

Das Skilager Challere bedankt sich herzlich bei allen, die mit grossem Engagement Migros-Bons für die Aktion «Support My Camp» gesammelt haben. 

Dank der grosszügigen Unterstützung aus dem ganzen Dorf und darüber hinaus durften wir einen willkommenen Zustupf in unsere Skilagerkasse entgegennehmen. Das wissen wir sehr zu schätzen – ein grosses Dankeschön an alle fleissigen Sammlerinnen und Sammler!

Mitteilung vom
22. 06. 2026

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 veröffentlicht. 

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025– Genehmigung
  2. Rechenschaftsbericht 2025 – Kenntnisnahme
  3. Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde – Genehmigung
  4. Kreditabrechnung «Sanierung Niesenbergstrasse» – Genehmigung
  5. Verpflichtungskredit «Sanierung Kugelfang» über CHF 245‘100 – Genehmigung Rückweisungsantrag 

Die Beschlüsse 1, 3 und 4 unterliegen dem fakultativen Referendum, welches von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden kann. Ablauf der Referendumsfrist: 27. Juli 2026.  

Mitteilung vom
09. 06. 2026

Die Sommer-Gemeindeversammlung findet am Freitag, 19. Juni 2026, um 19.30 Uhr, im Dachsaal der Gemeindeverwaltung Kallern statt. 

Es liegt folgende Traktandenliste vor: 

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025
  2. Rechenschaftsbericht 2025
  3. Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde
  4. Kreditabrechnung «Sanierung Niesenbergstrasse»
  5. Verpflichtungskredit «Sanierung Kugelfang» über CHF 245'100.-
  6. Verschiedenes und Umfrage 

 

Die Einladung zur Gemeindeversammlung wird Ihnen rechtzeitig zugestellt. 
Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
23. 07. 2026

B A U G E S U C H

Bauherrschaft: Hohl Irene und Marcel, Forstweg 4, 5625 Kallern; Meier Urs, Forstweg 4, 5625 Kallern; Wittlin Ruth, Forstweg 4, 5625 Kallern

Projektverfasser: hvac.ch Gomer; Gomer Markus, Obschlagenstrasse 15, 8916 Jonen

Bauobjekt: Luft/Wasser Wärmepumpe, Aussenaufstellung (ohne Profilierung)

Bauplatz: Forstweg 4

Zone: Landwirtschaftszone

Parzelle: 591

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 24. Juli 2026 bis 24. August 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
 

Mitteilung vom
09. 07. 2026

B A U G E S U C H

Bauherrschaft: Konrad Herbert, Langmattstrasse 7, 5625 Kallern

Bauobjekt: Sichtschutzwand

Bauplatz: Langmattstrasse 7

Zone: Wohnzone 2

Parzelle: 643

Öffentliche Auflage vom 10. Juli 2026 bis 10. August 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen
Ausserordentliche Öffnungszeiten 
finden Sie unter Neuigkeiten.
Weitere Termine nach Absprache möglich.

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