Herzlich willkommen

Aktuelles

Neuigkeiten

Mitteilung vom
18. 03. 2022

Wir dürfen auf einen schönen, lustigen und feinen Dorfabend zurückschauen. Wir möchten uns ganz herzlich für alle Anmeldungen und die damit verbundene Unterstützung des Challerer Skilagers bedanken. Wir freuen uns, alle ChallererInnen nächstes Jahr wieder am Dorfabend im Dachsaal zu begrüssen.

Wettbewerb: Bitte denkt daran, die Bierdeckel bis am 27. März bei Priska Meier, Hofmatt 12, Kallern, in den Briefkasten zu legen.

Herzlichen Dank und liebe Grüsse vom
OK Dorfabend 2022, Röbi, Sarah, Priska und Manuela

Mitteilung vom
10. 03. 2022

Wegen Weiterbildung bleibt die Gemeindeverwaltung bis Ende März jeweils am Dienstag geschlossen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mitteilung vom
10. 03. 2022

Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober 2022 für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober 2022. Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet. Es wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet.

Für das Jahr 2022 beträgt der Zinssatz 0,1 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.

Mitteilung vom
01. 03. 2022

Vorsorge / Notfallplan
Für den Fall einer gravierenden Störung der Lebensmittelversorgung bestehen staatliche und privatwirtschaftliche Vorsorge- und Interventionsmassnahmen. Bis diese in einer Krise erfolgreich umgesetzt sind, kann ein privater Notvorrat die ersten Tage überbrücken.
Empfohlen wird ein Lebensmittelvorrat für sieben Tage (sehen Sie Check-Listen Vorsorge - Notfallplan www.alert.swiss/de/vorsorge/notfallplan.html). Dieser soll in den normalen Haushaltsvorrat integriert sein, damit der laufende Ersatz der Produkte ein Verderben
verhindert. Ein Teil der Lebensmittel sollte zudem ohne Kochen geniessbar sein, weil bei einem Stromausfall die Kochherde – auch die meisten Gaskochherde – nicht mehr einsatzfähig sind.
Für den Fall, dass auch die Versorgung mit sauberem Trinkwasser nicht mehr gewährleistet ist, wird ein Trinkwasservorrat von neun Litern (ein Sixpack) pro Person empfohlen.


Zuweisungsplanung (ZUPLA) Schutzraumplatz
Allen Personen, die der ständigen Wohnbevölkerung angehören, werden grundsätzlich einem Schutzraum im Beurteilungsgebiet zugewiesen, in welchem sie wohnhaft sind. Die Kantone sorgen für die Nachführung der ZUPLA. Diese erfolgt periodisch im Rahmen der Überarbeitung der Planung und Steuerung des Schutzraumbaus.
Aufgrund der Mutationen der Wohnbevölkerung (Zuzüge, Wegzüge, Adressänderungen, Geburten, Todesfälle, usw.) wird die Bevölkerung nicht proaktiv über den aktuellen Stand der ZUPLA informiert, da dieser eine Momentaufnahme darstellt und jederzeit ändern kann.
Die Ergebnisse der ZUPLA werden spätestens nach einem Entscheid zur Verstärkung des Bevölkerungsschutzes z.B. im Hinblick auf einen bewaffneten Konflikt bekannt gegeben.


Wichtige, weiterführende Informationen:
www.alert.swiss/de/vorsorge/notfallplan.html
www.notfalltreffpunkte.ch
www.zso-freiamt.ch

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Mitteilung vom
23. 02. 2022

Der Steuererklärungsdienst hilft älteren Menschen kostengünstig, ihre Steuererklärung korrekt und vollständig auszufüllen, termingerecht einzureichen und damit unnötige Ausgaben zu vermeiden.

Die Pro Senectute-Mitarbeitenden sind erfahrene und kompetente Fachpersonen. Diskretion und Verschwiegenheit sowie die regelmässige Weiterbildung sind für alle Mitarbeitenden der Pro Senectute Aargau selbstverständlich.

Interessierte melden sich während den Bürozeiten unter der Telefonnummer 062 837 50 70 oder per Email: info@pro-senectute.ch.

 

 

Mitteilung vom
18. 02. 2022

Die Abteilung Finanzen hat dem Gemeinderat den Steuerabschluss 2021 vorgelegt. Es konnten Steuern von CHF 1‘312‘109 eingenommen werden. Daraus resultieren Mehreinnahmen (über alle Steuerkonten) gegenüber dem Budget von CHF 208‘429, dies entspricht 18.88%. Im Vergleich zum Vorjahr wurden CHF 102‘000 (+8.4%) mehr Steuereinnahmen verbucht.

Mitteilung vom
13. 02. 2022

Die Resultate der Eigenössischen Abstimmung aus Kallern finden Sie hier:

Mitteilung vom
09. 02. 2022

Herr Manuel Nauer, Kallern, wurde per 1. Januar 2022 als neuer Brunnenmeister verpflichtet.
Als Kallerer Werkführer kennt er die Gegebenheiten bereits.

Herr Patrik Strebel, Kallern, hat sich als Brunnenmeister Stellvertreter zur Verfügung gestellt.

Der Gemeinderat und die Verwaltung freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit.

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
25. 02. 2022

Gemeinderatssitzung 10. Januar 2022

Urs Rimann und Carmen Horat, Haldenäcker 3, 5625 Kallern – BG 2022-01 – Baubewilligung für Sichtschutzwände und Stützmauer - Parzelle 547, Geb. Nr. 62 - Vereinfachtes Verfahren

Mitteilung vom
18. 02. 2022

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Binzring 17, 8045 Zürich
Projektverfasser: Cablex AG, Freilagerstrasse 40, 8047 Zürich
Bauobjekt: Neubau Mobilfunkanlage in Bettwil
Bauplatz: Niesenbergstrasse, 5618 Bettwil
Zone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
Parzelle: 198
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 18. Februar bis 21. März 2022, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei Bettwil.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Bettwil einzureichen. Auf eine Einwendung die den Anforderungen nicht entspricht kann nicht eingetreten werden

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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