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Neuigkeiten

Mitteilung vom
01. 03. 2022

Vorsorge / Notfallplan
Für den Fall einer gravierenden Störung der Lebensmittelversorgung bestehen staatliche und privatwirtschaftliche Vorsorge- und Interventionsmassnahmen. Bis diese in einer Krise erfolgreich umgesetzt sind, kann ein privater Notvorrat die ersten Tage überbrücken.
Empfohlen wird ein Lebensmittelvorrat für sieben Tage (sehen Sie Check-Listen Vorsorge - Notfallplan www.alert.swiss/de/vorsorge/notfallplan.html). Dieser soll in den normalen Haushaltsvorrat integriert sein, damit der laufende Ersatz der Produkte ein Verderben
verhindert. Ein Teil der Lebensmittel sollte zudem ohne Kochen geniessbar sein, weil bei einem Stromausfall die Kochherde – auch die meisten Gaskochherde – nicht mehr einsatzfähig sind.
Für den Fall, dass auch die Versorgung mit sauberem Trinkwasser nicht mehr gewährleistet ist, wird ein Trinkwasservorrat von neun Litern (ein Sixpack) pro Person empfohlen.


Zuweisungsplanung (ZUPLA) Schutzraumplatz
Allen Personen, die der ständigen Wohnbevölkerung angehören, werden grundsätzlich einem Schutzraum im Beurteilungsgebiet zugewiesen, in welchem sie wohnhaft sind. Die Kantone sorgen für die Nachführung der ZUPLA. Diese erfolgt periodisch im Rahmen der Überarbeitung der Planung und Steuerung des Schutzraumbaus.
Aufgrund der Mutationen der Wohnbevölkerung (Zuzüge, Wegzüge, Adressänderungen, Geburten, Todesfälle, usw.) wird die Bevölkerung nicht proaktiv über den aktuellen Stand der ZUPLA informiert, da dieser eine Momentaufnahme darstellt und jederzeit ändern kann.
Die Ergebnisse der ZUPLA werden spätestens nach einem Entscheid zur Verstärkung des Bevölkerungsschutzes z.B. im Hinblick auf einen bewaffneten Konflikt bekannt gegeben.


Wichtige, weiterführende Informationen:
www.alert.swiss/de/vorsorge/notfallplan.html
www.notfalltreffpunkte.ch
www.zso-freiamt.ch

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Mitteilung vom
23. 02. 2022

Der Steuererklärungsdienst hilft älteren Menschen kostengünstig, ihre Steuererklärung korrekt und vollständig auszufüllen, termingerecht einzureichen und damit unnötige Ausgaben zu vermeiden.

Die Pro Senectute-Mitarbeitenden sind erfahrene und kompetente Fachpersonen. Diskretion und Verschwiegenheit sowie die regelmässige Weiterbildung sind für alle Mitarbeitenden der Pro Senectute Aargau selbstverständlich.

Interessierte melden sich während den Bürozeiten unter der Telefonnummer 062 837 50 70 oder per Email: info@pro-senectute.ch.

 

 

Mitteilung vom
18. 02. 2022

Die Abteilung Finanzen hat dem Gemeinderat den Steuerabschluss 2021 vorgelegt. Es konnten Steuern von CHF 1‘312‘109 eingenommen werden. Daraus resultieren Mehreinnahmen (über alle Steuerkonten) gegenüber dem Budget von CHF 208‘429, dies entspricht 18.88%. Im Vergleich zum Vorjahr wurden CHF 102‘000 (+8.4%) mehr Steuereinnahmen verbucht.

Mitteilung vom
13. 02. 2022

Die Resultate der Eigenössischen Abstimmung aus Kallern finden Sie hier:

Mitteilung vom
09. 02. 2022

Herr Manuel Nauer, Kallern, wurde per 1. Januar 2022 als neuer Brunnenmeister verpflichtet.
Als Kallerer Werkführer kennt er die Gegebenheiten bereits.

Herr Patrik Strebel, Kallern, hat sich als Brunnenmeister Stellvertreter zur Verfügung gestellt.

Der Gemeinderat und die Verwaltung freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit.

Mitteilung vom
27. 01. 2022

Die Gemeindeverwaltung Kallern bleibt wegen Ferien am Dienstag, 1. Februar, und am Mittwoch, 2. Februar 2022, geschlossen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

 

Mitteilung vom
27. 01. 2022

Am Mittwochnachmittag, 2. Februar 2022, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhal­tens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtig­keit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.

Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevöl­kerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevöl­kerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anwei­sungen der Behörden zu befolgen und die Nach­barn zu informieren.

Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch

Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm

 

Weitere wichtige Informationen:

Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone. www.alert.swiss     

NOTFALLTREFFPUNKTE (NTP) In jeder Aargauer Gemeinde (für Kallern beim Schulhaus in Boswil!) sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z.B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkt.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.

 

 

Mitteilung vom
24. 01. 2022

Eine der häufigsten Betrugsmaschen ist der Anruf einer falschen Polizistin oder eines falschen Polizisten. Die Telefonanrufe erfolgen oft unter einer technisch manipulierten Rufnummer. So kann selbst die Polizeirufnummer auf dem Display erscheinen.


Die Polizei habe Einbrecher festgenommen oder im Quartier habe es einen Raubüberfall auf eine Person gegeben, sagt die hochdeutsch sprechende Stimme am Telefon. Der Anrufer, der sich als Angehöriger der Kantonspolizei Aargau ausgibt, erklärt weiter, dass noch Mittäter auf freiem Fuss seien. Und diese trachteten nach dem Vermögen der angerufenen Person. Nicht einmal auf der Bank sei das Geld sicher, da dort Komplizen sässen. Hoffnung bestehe nur noch, wenn die betroffene Person das Geld sofort der Polizei übergebe. Ein Zivilbeamter würde vorbeikommen, um das Geld abzuholen.


Mit dieser oder ähnlich abenteuerlichen Geschichten versuchen die Betrüger das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen und sie davon zu überzeugen, dass ihr Vermögen nicht mehr sicher sei. Sie drängen darauf, der vermeintlichen Polizei das ganze Geld in Verwahrung zu geben.


Bei der Suche nach potentiellen Opfern orientieren sich Telefonbetrüger am öffentlichen Telefonbuch. Darin suchen sie gezielt nach Personen mit einem traditionellen Vornamen, da dieser einen Hinweis auf das Alter liefern könnte. Beugen Sie vor, in dem Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch auf den ersten Buchstaben reduzieren und somit anonymisieren. Der Internetlink dazu lautet:
www.info.local.ch/eintrag-privatkunden


Die wichtigsten Ratschläge lauten:

  • Wenn Sie jemand am Telefon unter Druck setzt, beenden Sie das Gespräch sofort. Dies ist nicht unhöflich, sondern dient Ihrem Schutz.
  • Gehen Sie am Telefon nie auf eine Geldforderung ein und geben Sie niemanden Auskunft über Ihr Vermögen oder Ihre Persönliche Daten.
  • Nehmen Sie Warnungen von Bankangestellten am Schalter ernst und lassen Sie deren Unterstützung zu.
  • Übergeben Sie niemals Bargeld oder Wertsachen an eine Ihnen unbekannte Person.
  • Deponieren Sie niemals Bargeld oder Wertsachen an einem vermeintlich sicheren Ort.
  • Sprechen Sie sich mit Personen aus Ihrem persönlichen Umfeld ab.
  • Melden Sie verdächtige Situationen sofort der Polizei. Unterbrechen Sie den Anruf mit den vermeintlichen Polizisten, warten Sie einen Moment und wählen Sie dann die Notrufnummer 117.
  • Bei Fragen wenden Sie sich an die Polizeiliche Beratungsstelle der Kriminalprävention via Telefon 062 835 80 90 oder E-Mail beratungsstelle.kripo@kapo.ag.ch

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
25. 02. 2022

Gemeinderatssitzung 10. Januar 2022

Urs Rimann und Carmen Horat, Haldenäcker 3, 5625 Kallern – BG 2022-01 – Baubewilligung für Sichtschutzwände und Stützmauer - Parzelle 547, Geb. Nr. 62 - Vereinfachtes Verfahren

Mitteilung vom
18. 02. 2022

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Binzring 17, 8045 Zürich
Projektverfasser: Cablex AG, Freilagerstrasse 40, 8047 Zürich
Bauobjekt: Neubau Mobilfunkanlage in Bettwil
Bauplatz: Niesenbergstrasse, 5618 Bettwil
Zone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
Parzelle: 198
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 18. Februar bis 21. März 2022, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei Bettwil.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Bettwil einzureichen. Auf eine Einwendung die den Anforderungen nicht entspricht kann nicht eingetreten werden

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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