Maiandacht. Wir freuen uns sehr, dass wir die diesjährige Maiandacht durchführen dürfen. Zur Feier in der Kapelle Oberniesenberg, am Montag, 10. Mai um 18.00 Uhr sind alle herzlich eingeladen. Die Corona Hygienevorschriften gelten nach wie vor. Seniorinnen und Senioren Kallern.
Aktuelles
Neuigkeiten
Ruhezeiten / Polizei-Reglement. Die Einwohner werden gebeten sich an die Ruhezeiten gemäss §10 des Polizeireglements vom 09. August 2010 zu halten: In Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend ist von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr, sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (z.B. Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Betrieb von Baumaschinen) untersagt. Von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist in schlecht isolierten Räumen oder bei offenen Fenstern jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten.
Leinenpflicht für Hunde ab April bis Ende Juli. Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (§21 sowie AJSG § 19) sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom
01. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht. Bei Zuwiderhandlungen ist direkt mit der Gemeindeverwaltung Kallern (056 666 15 56) Kontakt aufzunehmen. Vielen Dank.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern. Die Grundeigentümer werden gebeten, im Interesse der Verkehrssicherheit die Bäume und Sträucher entlang der Gehwege und Strassen zeitnah zurückzuschneiden. Vielen Dank!
Buchsbaumzünsler / Bitte beachten Sie die richtige Entsorgung.
Die Einwohner werden gebeten folgendes zu beachten:
- Befallene Buchsbaumpflanzen umgehend durch den Gärtner spritzen lassen. Das Mittel muss
zwischen April und Oktober etwa drei bis vier Mal auf die befallenen Buchsbäume gespritzt
werden.
- Befallene Buchsbäume, welche Sie entsorgen wollen, gehören auf keinen Fall in den Kompost
oder in die Grüngutdeponie in Kallern. Dort könnte sich der Buchsbaumzünsler weiterverbreiten.
- Die zu entsorgenden Bäume müssen zwingend in Abfallsäcken gut verschlossen zur Verbrennung
der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.
Die Einwohner werden angewiesen, die Richtlinien in Sachen „Buchsbaumzünsler“ ab sofort zu befolgen.
Reduzierte Öffnungszeiten der Verwaltung vom 12.-25. April 2021. Infolge Ferienabwesenheit der Gemeindeschreiberin ist die Verwaltung in dieser Zeit nur reduziert geöffnet.
Donnerstag, 15. April 08.00-11.30 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
Montag, 19. April 10.00-11.30 Uhr / 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag, 22. April 08.00-11.30 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
An allen anderen Tagen bleibt die Verwaltung geschlossen. Ein Pikettdienst ist unter der Nummer 056 666 15 56 gewährleistet. Vielen Dank für die Kenntnisnahme.
Einwandfreies Kallerer Trinkwasser. Im März 2021 wurden im Rahmen der vorgeschriebenen regelmässigen Trinkwasserkontrollen im Versorgungsnetz der Gemeinde Kallern Proben entnommen. Der vorliegende Untersuchungsbericht bescheinigt, dass gemäss Hygieneverordnung alle Proben den gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser entsprachen. Das Trinkwasser war durchwegs von einwandfreier mikrobiologischer Qualität.
Papiersammlung am Freitag, 30. April 2021. Am Freitag, 30. April 2021 findet in Kallern die Papiersammlung statt. Im Quartier Hinterbühl sammeln die Kinder der Schule Kallern mit kleinen Handwagen. Wer möchte, dass sein Altpapier in den Weilern und Höfen abgeholt wird, meldet sich bitte bis am Donnerstag, 29. April 2021, bei der Gemeindeverwaltung (056 666 15 56). Die Mulde steht ab Donnerstag, 29. April, 11 Uhr bis am Freitag, 30. April, um 15 Uhr bereit. Weitere Infos haben Sie mit unserem Flyer erhalten.
Gemeindeverwaltung über Ostern geschlossen. Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Ostertage vom Donnerstag, 01. April 2021, 16.00 Uhr bis und mit Montag, 05. April 2021, geschlossen. Der Pikettdienst bei einem Todesfall ist unter der Nummer 056 666 15 56 geregelt. Wir wünschen Ihnen eine schöne Osterzeit.
Reduzierte Öffnungszeiten der Verwaltung vom 12.-25. April 2021. Infolge Ferienabwesenheit der Gemeindeschreiberin ist die Verwaltung in dieser Zeit nur reduziert geöffnet.
Montag, 12. April 10.00-11.30 Uhr / 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag, 15. April 08.00-11.30 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
Montag, 19. April 10.00-11.30 Uhr / 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag, 22. April 08.00-11.30 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
An allen anderen Tagen, bleibt die Verwaltung geschlossen. Ein Pikettdienst ist unter der Nummer 056 666 15 56 gewährleistet. Vielen Dank für die Kenntnisnahme.
Challerer Osterschatz! Aufgrund der aktuellen Lage können wir die für Ostermontag geplante Ostereiersuche leider nicht durchführen. Stattdessen wurde in Kallern ein Osterschatz versteckt! Am Osterwochenende (Karfreitag bis und mit Ostermontag) findet im Weiler Hinterbühl eine Schnitzeljagd für alle Challerer/innen mittels QR-Codes statt.
Die Schnitzeljagd beginnt beim Fahrradunterstand (Parkplatz Schulhaus) und dauert ca. 1 Stunde. Zum Lösen der Rätsel werden einheimisches Wissen über Kallern, ein Smartphone zum Scannen der QR-Codes sowie ein Stift benötigt. Mit etwas Raffinesse und Ausdauer bis zum Schluss werden bestimmt alle Teilnehmer den Osterschatz finden. Viel Spass wünscht die Kulturkommission Kallern.
Leinenpflicht für Hunde ab April bis Ende Juli. Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.
Hundekontrolle - Hundetaxe 2021. Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:
- Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) und
- Hundeausweis (ausgestellt durch die ANIS bzw. AMICUS) und
- Haltebewilligung (sofern nötig)
Bisherige Hundebesitzer: Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Ende April die Rechnung für die Hundetaxe 2021 im Betrage von CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt. Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um entsprechende Meldung bis Mitte April 2021 an die Gemeindekanzlei, unter Tel. 056 666 15 56 oder E-Mail: gemeindeverwaltung@kallern.ch. So können wir die entsprechenden Mutationen im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung.
Guten Tag
anbei finden Sie unsere Abstimmungsresultate von heute.
En schöne Sonntig!
WAHLBÜRO KALLERN
Dorfabend einmal anders – Vielen Dank! Wir danken Ihnen von ganzem Herzen für Ihre zahlreiche Teilnahme am etwas anderen Dorfabend 2021. Wir dürfen auf einen sehr erfolgreichen und gemütlichen Anlass zurückschauen, den wir alle auf eine spezielle Art und Weise zusammen erleben durften. Ein ganz besonderer Dank gilt allen Lehrpersonen, Schülerinnen und Schülern, welche die tollen Lieder gesungen und sich Quizfragen ausgedacht hatten, der Schulleiterin für das Zusammenstellen des Quiz, dem Restaurant Jägerstübli für die sehr feine Lasagne und vor allem Ihnen, liebe Teilnehmer und Sponsoren, für die grossartige Unterstützung unserer Ideen. Ohne Sie alle wäre dies nicht möglich gewesen. Wir blicken zuversichtlich auf das nächste Jahr und dürfen gespannt sein, in welcher Form der Dorfabend 2022 stattfinden kann. Herzlichen Dank, Schulpflege Kallern
Der Gemeinderat bedankt sich herzlich bei der Schulpflege für diese tolle Initiative, dass der Dorfabend 2021 trotz den vielen Einschränkungen in einer so coolen Weise durchgeführt wurde. Vielen Dank!
Steuererklärungsdienst für Menschen ab 60 Jahren. Der Steuererklärungsdienst hilft älteren Menschen, ihre Steuererklärung korrekt und vollständig auszufüllen, termingerecht einzureichen und damit unnötige Ausgaben zu vermeiden. Die Pro Senectute-Mitarbeitenden sind erfahrene und kompetente Fachpersonen. Diskretion und Verschwiegenheit sowie die regelmässige Weiterbildung sind für alle Mitarbeitenden der Pro Senectute Aargau selbstverständlich. Interessierte melden sich während den Bürozeiten unter der Telefonnummer 062 837 50 70 oder per Email: info@pro-senectute.ch.
Vergütungszins auf Einkommens- und Vermögenssteuern. Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober 2021 für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober 2021. Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet. Es wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2021 beträgt der Zinssatz 0,1 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.
Steuerabschluss 2020. Die Abteilung Finanzen hat dem Gemeinderat den Steuerabschluss 2020 vorgelegt. Es konnten Steuern von Total CHF 1‘210‘000 eingenommen werden. Jedoch resultiert eine Mindereinnahme (über alle Steuerkonten) gegenüber dem Budget von rund CHF 31‘000, dies entspricht 2.48%. Im Vergleich zum Vorjahr wurden knapp CHF 25‘000 (-2%) weniger Steuereinnahmen verbucht.
Publikation (Bauwesen)
Es wurden folgende Baubewilligungen erteilt:
Gemeinderatssitzung vom 26. April 2021:
Bircher Brigitte, Hofmatt 4, 5625 Kallern – BG-2021-01 – Baugesuch für folgende Arbeiten: Ersatz Fenster durch Ausgangstüre, Anbau Terrasse überdacht, Holzterrasse mit Glasdach (Höhe: 267 cm), Parzelle 206, Geb.Nr. 36 (Zone W2).
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