B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern
Projektverfasser: Bauherrschaft
Bauobjekt: Spielplatzerneuerung Schulhaus (ohne Profilierung)
Bauplatz: Schulstrasse 10
Zone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
Parzelle: 217
Öffentliche Auflage vom 30. Januar bis 2. März 2026, während den ordentlichen Schalter-
öffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinde-
rat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Aktuelles
Publikation (Bauwesen)
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern
Projektverfasser: FelberMeile AG, Buchgrindel 4, 5524 Niederwil AG
Bauobjekt: Umnutzung Umkleideraum/Dusche EG, Vergrösserung Fenster Südfassade
Bauplatz: Schulstrasse 10
Zone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
Parzelle: 217
Öffentliche Auflage vom 23. Januar bis 23. Februar 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 9. Januar bis 9. Februar 2026 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Kallern einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans "Deponie Typ A, Höll" wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
Die Dokumente können hier heruntergeladen werden:
Neuigkeiten
Am 31. Dezember 2025 waren in Kallern 420 (Vorjahr 422) Einwohnerinnen und Einwohner (212 weibliche und 208 männliche) angemeldet. Die Kallerer Bevölkerung setzt sich aus 378 Schweizerinnen und Schweizern sowie 42 Ausländerinnen und Ausländern zusammen.
Die vollständige Statistik kann hier heruntergeladen werden.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025 in Rechtskraft erwachsen.
Mit eTAX AARGAU wird die Steuererklärung einfach, benutzerfreundlich und praktisch. Ab 2026 steht den Steuerpflichtigen im Kanton Aargau mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung für die natürlichen Personen zur Verfügung. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt sowie elektronisch eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/etax.
Liebe Challerinnen und liebe Challerer
Von Herzen danken wir euch für die zauberhaften Adventsfenster, die mit so viel Kreativität und Liebe gestaltet wurden. Auch die herzlichen Apéros haben die Adventszeit bereichert und sie zu etwas ganz Besonderem gemacht.
Herzlichst, Kathrin Nauer & Marina Ender
Der Gemeinderat Kallern hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 die Ressortzuteilung für die neue Legislatur 2026/2029 vorgenommen.
Gemeindeammann Christian Widmer (Stellvertretung: Nadja Koch)
Allgemeine Verwaltung, Personal, Polizei, Abfallbeseitigung, Bestattungswesen/Friedhof, Bauwesen
Vizeammann Nadja Koch (Stellvertretung: Bernhard Koch)
Finanzen, Gesundheit
Gemeinderat Bernhard Koch (Stellvertretung: Christian Widmer)
Feuerwehr, Militär, Zivilschutz, Abwasserbeseitigung, Gewässer- und Umweltschutz, Landwirtschaft, Forst, Jagd und Fischerei, Raumordnung (REPLA), Energie
Gemeinderat Marcel Hohl (Stellvertretung: Andreas Ender)
Bildung, Schulanlagen, Kultur und Freizeit
Gemeinderat Andreas Ender (Stellvertretung: Marcel Hohl)
Soziales, Verkehr/Strassen, Wasserversorgung
Seit dem 1. Januar 2020 läuft der Betrieb der Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte. Das Entschädigungsreglement der Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte ist ebenfalls seit diesem Datum in Kraft. Bis heute gab es keine Anpassungen an diesem Reglement. Der Vorstand der Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte hat gemäss diesem Reglement die Kompetenz, allfällige Anpassungen aufgrund der Kostendeckung eigenständig vorzunehmen. Diese Kostendeckung ist schon aufgrund der Teuerung nicht mehr gegeben, weshalb der Vorstand von dieser Kompetenz Gebrauch machte und Anpassungen an diesem Reglement vornahm. Die Anpassungen werden per 1. Januar 2026 in Kraft treten. Gemäss dem Entschädigungsreglement ist die Bevölkerung über die Anpassungen zu orientieren, was mit dieser Publikation erfolgt.
Der AEW Energiebatzen geht in die nächste Runde: Die AEW Energie AG unterstützt engagierte Vereine und Organisationen im Kanton Aargau mit Förderbeiträgen zwischen 1’000 und 5’000 Franken. Ab sofort können Projekte bis am 12. Januar 2026 online eingereicht werden – gesucht sind Ideen, die das gesellschaftliche Miteinander im Aargau bereichern und Menschen verbinden.
Vereine und Organisationen aus Sport, Kultur, Soziales sowie Forschung & Entwicklung sind eingeladen, sich mit ihren Projekten zu bewerben. Teilnahmeberechtigt sind nicht gewinnorientierte Vereine, Institutionen und Organisationen mit Sitz im Aargau. Eingaben sind über die Plattform www.aew-energiebatzen.ch möglich.
Gemeinschaft entscheidet über die Förderung
Nach Abschluss der Einreichungsphase folgt das öffentliche Online-Voting vom 13. bis am 30. Januar 2026. Die Bevölkerung kann täglich für ihre Lieblingsprojekte abstimmen und damit aktiv mitbestimmen, wer finanzielle Unterstützung erhält. Entscheidend ist dabei nicht die Grösse des Vereins – sondern die Kraft der Idee und das Engagement der Gemeinschaft.
Neue Chancen für bewährte und frische Ideen
Wie in den Vorjahren können auch bereits eingereichte, jedoch bislang nicht geförderte Projekte wieder teilnehmen. Gleichzeitig freut sich die AEW über neue, kreative Vorschläge. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen: Die Vielfalt im Aargau ist beeindruckend. Von kulturellen Initiativen über soziale Projekte bis hin zu lokalen Sportvereinen – unterschiedlichste Organisationen konnten bereits profitieren.
Jetzt bis 12. Januar 2026 Projekt einreichen
Inspirierende Beispiele aus vergangenen Jahren sowie alle Informationen zur Teilnahme finden Interessierte auf www.aew-energiebatzen.ch. Die AEW freut sich auf viele neue Projekte, die dazu beitragen, den Aargau noch lebenswerter zu gestalten.
AEW Energie AG
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