Herzlich willkommen

News vom 22. März 2018

Mitteilung vom

Gemeindeverwaltung über Ostern geschlossen. Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Ostertage vom Donnerstag, 29. März, 16.00 Uhr bis und mit Montag, 02. April 2018, geschlossen. Der Pikettdienst bei einem Todesfall ist unter der Nummer 078 741 41 09 geregelt. Wir wünschen Ihnen eine schöne Os-terzeit.

Leinenpflicht für Hunde ab April bis Ende Juli. Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.

Änderung Gastgewerbegesetz für Einzelanlässe seit 01. März 2018. Unter Einzelanlässen sind Dorf-feste, Musik- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys, etc. zu ver-stehen. Sofern an einem Einzelanlass von einem Verein, einem Landwirtschaftsbetrieb oder einer ähnlichen Organisation Spirituosen abgegeben werden, ist dafür ebenfalls eine Kleinhandelsbewilligung erforderlich. Für Anlässe ab dem 1. März 2018 erhalten Sie die Kleinhandelsbewilligung bei der Gemeindekanzlei. Die Erteilung der Kleinhandelsbewilligungen bei regulären Betrieben bleibt unverändert beim Kanton. Die Wirtetätigkeit an einem Einzelanlass ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass a) der Gemeinde (Anmeldung Wirtetätigkeit gem. § 6 Abs. 2 GGV und Kleinhandelsbewilligung gem. § 11a GGG) und b) dem Amt für Verbraucherschutz (Meldepflicht nach Lebensmittelgesetz) zu melden. Das Formular ist abrufbar auf der Homepage des Kantons Aargau: https://www.ag.ch/de/dgs/verbraucherschutz/lebensmittelkontrolle/lebens…

Hundekontrolle - Hundetaxe 2018. Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemein-dekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:
- Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) oder
- Hundeausweis (ausgestellt durch die ANIS bzw. AMICUS) oder
- Haltebewilligung (sofern nötig)
(Seit 1. Januar 2017 gibt es keine schweizweit obligatorischen Hundekurse mehr. Dies gilt sowohl für den theoretischen wie auch für den praktischen Sachkundenachweis).
Bisherige Hundebesitzer: Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Ende April die Rechnung für die Hundetaxe 2018 im Betrage von CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt. Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um entsprechende Meldung bis Mitte April 2018 an die Gemeindekanzlei, unter Tel. 056 666 15 56 oder E-Mail: gemeindeverwaltung@kallern.ch. So können wir die entsprechenden Mutationen im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung.

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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