Zählung der leerstehenden Wohnungen vom 01. Juni 2020. Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Stichtag für die Erhebung ist jeweils der 01. Juni. Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen: Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag unbesetzt aber bewohnbar sind und die am Stichtag zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden. Hauseigentümer werden gebeten, leerstehende Objekte bis am 05. Juni 2020 der Gemeindekanzlei (056 666 15 56 oder gemeindeverwaltung@kallern.ch) mitzuteilen.
Öffnungszeiten des Gemeindehauses über Pfingsten. Am Pfingstmontag, 01. Juni 2020 sind die Büros der Gemeindeverwaltung geschlossen. Bei Todesfällen ist die Gemeindeschreiberin telefonisch erreichbar unter 078 741 41 09. Schöni Pfingste!