Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch und des Bundes unter www.admin.ch.
Urnenöffnungszeiten
An Wahl- und Abstimmungs-Sonntagen ist die Urne im Gemeindehaus von 09.00 bis 09.30 Uhr geöffnet.
Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Brieflich abstimmen
Wer brieflich stimmen will:
- legt die Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und klebt dieses zu;
- setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis;
- verschliesst das Stimmzettelkuvert
- leitet das Antwortkuvert rechtzeitig der Gemeindeverwaltung zu
(bis spätestens am Abstimmungs-Sonntag um 09.30 Uhr in den Briefkasten des Gemeindehauses werfen)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:
- nicht das amtliche Antwortkuvert benutzt wird;
- das Antwortkuvert nicht in einen vom Gemeinderat bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen wird oder verspätet eintrifft;
- der Stimmrechtsausweis fehlt oder nicht unterzeichnet ist;
- die Stimm- oder Wahlzettel sich nicht im amtlichen Stimmzettelkuvert befinden oder dieses nicht zugeklebt ist.