Herzlich willkommen

Dienstleistungen

Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich bis spätestens 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter oder via eUmzug abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Meldebestätigung/Niederlassungsausweis
  • Taxiausweis (falls vorhanden)


Sie erhalten Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Niederlassungsort.

Wenn Sie sich ins Ausland abmelden, werden wir Ihnen den Heimatschein zur Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung im Ausland mitgeben. Hier bitten wir Sie, sich mind. 40 Tage vor Ihrer Abmeldung ins Ausland bei uns zu melden.


Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis


Wir bitten Sie, bei Fragen betreffend einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer allfälligen Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit der Einwohnerkontrolle Kontakt aufzunehmen.

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Gebühren: gratis

Anmeldung

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei unserem Schalter oder via eUmzug anmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Heimatschein
  • Mietvertrag
  • Bestätigung der Verwaltung bei Untermiete
  • Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind oder minderjährige Kinder haben)
  • Krankenkassenversicherungsausweis, bei Familien bitte für alle Mitglieder


Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Pass
  • Ausländerausweis
  • Mietvertrag
  • Bestätigung der Verwaltung bei Untermiete
  • Familienbüchlein (falls vorhanden)
  • Krankenversicherungsausweis, bei Familien bitte für alle Mitglieder
  • Kopie Arbeitsvertrag


Gebühren: gratis

Einbürgerungsverfahren

Personen die Interesse haben, das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben, erhalten bei der Gemeindekanzlei nähere Auskünfte über den Verfahrensablauf.

Wollen Sie sich vorinformieren? Besuchen Sie die untenstehenden Links über das Eidgenössische und Kantonale Bürgerrecht.

Gebühren: gratis
                    Die effektiven Einbürgerungsgebühren werden nach Abschluss des Verfahrens verrechnet.
 

Führer-/Lernfahrausweis

Wer einen Lernfahr- bzw. Führerausweis beantragen möchte, kann das Formular direkt beim Strassenverkehrsamt herunterladen.

Beim erstmaligen einreichen des Gesuches ist die persönliche Vorsprache mit einem Ausweis sowie allen benötigten Unterlagen (Nothelferausweis) und dem vollständig ausgefüllten Formular bei der Einwohnerkontrolle nötig.

Gebühren: CHF 20

Identitätskarte (ID)

Die Identitätskarte wird weiterhin in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt. Sie kann noch bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.

Sie müssen sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle melden. Bei Ihrem Besuch wird das Antragsformular ausgefüllt. Es muss durch Sie unterzeichnet werden.

Dazu bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Bisherige Identitätskarte (sofern nicht mehr vorhanden, ist eine Verlustanzeige, ausgestellt durch eine Schweiz. Polizeistelle, vorzuweisen)
  • Ein aktuelles Passfoto (ab Geburt); bitte beachten Sie die Richtlinien.
    Gerne machen wir eines für Sie zum Preis von CHF 5.
  • Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Altersjahr und Bevormundeten hat der gesetzliche Vertreter auf dem Antragsformular ebenfalls zu unterschreiben.


Gültigkeit

  • Erwachsene: 10 Jahre
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 5 Jahre


Gebühren

  • Erwachsene: CHF 70
  • Kinder bis 18. Jahre: CHF 35
  • Foto CHF 5


Informieren Sie sich auch über das Kombiangebot Pass und ID unter www.schweizerpass.ch.

Die Gebühren sind bei der Antragstellung am Schalter der Einwohnerkontrolle zu bezahlen.

Pass (Schweizer Pass)

Um zu einem Pass 2010 zu glangen, stehen Ihnen verschiedene Wege offen:

  • Sie können den Antrag bequem über das Internet einreichen www.schweizerpass.ch oder telefonisch unter der Nummer 062 835 19 28.


Gültigkeit

  • Erwachsene: 10 Jahre
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 5 Jahre


Gebühren

  • Erwachsene: CHF 145
  • Kinder bis 18. Jahre: CHF 65


Informieren Sie sich auch über das Kombiangebot Pass und ID, dies ist günstiger.

Nach der persönlichen Vorsprache und der Genehmigung des Antrages wird der Pass innert höchstens zehn Arbeitstagen ausgeliefert. In der Regel wird er Ihnen direkt per Post zugestellt.

Pilzkontrolle

17. August 2024 - 3. November 2024

August und September: Mittwoch, Samstag und Sonntag, 17.00 bis 18.00 Uhr
Oktober: Mittwoch, Samstag und Sonntag, 16.30 bis 18.00 Uhr
 

Im Werkhof, Augraben 1, 5620 Bremgarten

Provisorischer Pass

Wenn die Zeit zur Beantragung eines ordentlichen Passes nicht ausreicht, kann ein provisorischer Pass beim Passamt in Aarau beantragt werden. Die maximale Gültigkeit für einen provisorischen Pass beträgt 12 Monate. Gestützt auf diesen Antrag erstellt das kantonale Passamt in kurzer Frist einen provisorischen Pass, welcher dort persönlich abgeholt werden muss.

In ganz dringenden Fällen kann der provisorische Pass an verschiedenen Notpassstellen gemäss Merkblatt ausgestellt werden. Für die Beantragung eines provisorischen Passes sind die gleichen Unterlagen mitzubringen wie für den ordentlichen Pass.

Der provisorische Pass ist sofort nach Beendigung der Reise der ausstellenden Behörde (Passamt/Notpassstelle) abzugeben.

Gebühren

  • Provisorischer Pass für Erwachsene CHF 100
  • Provisorischer Pass für Kinder / Jugendliche CHF 100
Rechtsauskunft unentgeltlich

Die unentgeltliche Rechtsauskunft fîndet an folgenden Daten statt:

  • Jeden 1. Dienstag des Monates, 18.30 - 19.30 Uhr im Gemeindehaus Muri
  • Jeden 3. Dienstag des Monates, 18.30 - 19.30 Uhr, 2024 im Gemeindehaus Sins / 2025 im Kulturhaus Küngsmatt Sins
  • Sommerferien 7. Juli - 10. August 2025
SBB Spartageskarten Gemeinden

Die Spartageskarte Gemeinde ist ein neues, kontingentiertes Angebot, das exklusiv bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen erhältlich ist. Es ersetzt seit 1. Januar 2024 die bisherigen Tageskarten Gemeinde. Als Service Public hat der Gemeinderat Kallern beschlossen, die Spartageskarte Gemeinde auch in Kallern anzubieten.

 

Wo und wie kann ich die Spartageskarte erwerben?

Die Spartageskarten werden neu schweizweit zur Verfügung gestellt und sind am Schalter unserer Gemeindekanzlei erhältlich. Onlineverkauf oder telefonische Bestellungen sind nicht möglich.

 

Informationen zur Verfügbarkeit

Die Spartageskarte Gemeinde ist ein limitiertes Angebot der SBB, welches Sie nur über teilnehmende Gemeinde- und Stadtverwaltungen beziehen können. Die Karten sind ab sechs Monate im Voraus bis maximal einen Tag vor der Reise zu kaufen. Ist das Tageskontingent ausgeschöpft, kann schweizweit bei keiner anderen Gemeinde oder Stadt mehr eine Spartageskarte Gemeinde für den gewünschten Reisetag gekauft werden.

Um die Verfügbarkeit der Spartageskarte pro Reisetag einzusehen, besuchen Sie die Website www.spartageskarte-gemeinde.ch. Wichtig: Eine direkte Buchung oder Reservierung über die Website ist nicht möglich. Der Kauf erfolgt ausschliesslich persönlich am Schalter unserer Gemeindekanzlei. 

 

Preisgestaltung

Es gibt zwei Preisstufen für die Spartageskarte. Für den besten Preis empfehlen wir den Kauf bis zu zehn Tage vor Ihrem Reisetag.

Preisstufen

 

 

 

 

 

 
Weitere Informationen

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne am Schalter unserer Gemeindekanzlei zur Verfügung. Ausführliche Informationen finden Sie auf der SBB Webseite.

 

Todesfall / Bestattungen

Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation.

Bitte setzen Sie sich beim Tod eines Angehörigen am gleichen oder am darauffolgenden Tag mit dem Bestattungsamt in Verbindung. Bei Todesfällen an Wochenenden kann bis Montag zugewartet werden. 

An verlängerten Wochenenden (Feiertage, Weihnachten und Neujahr) ist das Bestattungsamt telefonisch erreichbar. Die Pikettnummer ist +41 56 666 21 17. Bitte sprechen Sie auf den Telefonbeantworter: Name, Telefonnummer und Name des Verstorbenen/der Verstorbenen. Wir rufen schnellstmöglichst zurück.  

In der Wahl des Bestattungsinstitutes sind die Angehörigen frei.

Ihre Wünsche bezüglich Ihrer eigenen Bestattung/Abdankung können Sie mittels einer "letztwilligen Verfügung" selbst festlegen. Diese ist dem Bestattungsamt des Wohnortes abzugeben.

Die Beisetzung von in Kallern wohnhaft gewesenen Personen finden üblicherweise in Boswil, Sarmenstorf oder Muri statt. Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Beisetzungen in den Friedhofreglementen der jeweiligen Gemeinde.

Die Friedhof- und Bestattungsreglemente können bei der Gemeindekanzlei oder im Online-Schalter bezogen werden.

Bei Todesfällen ausserhalb eines Spitals oder Heimes sind folgende Dokumente dem Bestattungsamt abzugeben:

  • ärztliche Todesbescheinigung (Original, sofern vorhanden)
  • Familienbüchlein
  • Ausländerinnen und Ausländer; geben - falls kein Familienbüchlein vorliegt - Eheschein oder Geburtsschein sowie den Pass und Ausländerausweis der verstorbenen Person ab.

Gebühren: gratis

Umzug innerhalb der Gemeinde

Bitte melden Sie Ihren Wohnungswechsel auch innerhalb des Gebäudes innert 14 Tagen persönlich, per E-Mail oder via eUmzug an die Einwohnerkontrolle Kallern. Wir benötigen folgende Unterlagen:

Schweizer Bürger/innen

  • Mietvertrag


Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis
  • Mietvertrag


Gebühren: gratis

Wehrpflichtige / Informationen

Falls Sie Fragen zur Wehrpflicht haben, wenden Sie sich direkt an das Kreiskommando Aarau:

DGS Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz
Kreiskommando und Waffenplatz
Personelles

Rohrerstrasse 7
5000 Aarau

Telefon     +41 62 835 31 10
E-Mail       kreiskommando@ag.ch

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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