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Aktuelles

Neuigkeiten

Mitteilung vom
04. 08. 2022

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der  Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2022 in Rechtskraft erwachsen.

Mitteilung vom
23. 06. 2022

Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung während der Sommerferien reduziert geöffnet ist. Im Juli 2022 ist jeweils

  • am Montag 14.00 - 18.00 Uhr und
  • am Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr geöffnet.

Am Montag, 1. August 2022, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.
Ab dem 2. August 2022 gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.

Der Picketdienst-Nummer für Todesfälle ist auf dem Telefonbeantworter unter 056 666 15 56 hinterlegt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Gemeindeverwaltung wünscht allen eine schöne Sommerzeit!

Mitteilung vom
16. 06. 2022

Am 21. November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Gesetzesänderung wurde vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Die Gebührenerhebung erfolgt seit dem Kalenderjahr 2019.

Auf folgenden Verwaltungshandlungen werden nachfolgende Gebühren erhoben:

  • Erste Mahnung Steuererklärung: CHF 35.–
  • Zweite Mahnung Steuererklärung: CHF 50.–
  • Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 35.–
  • Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 100.–

Falls Sie für die Einreichung der Steuererklärung 2021 noch länger Zeit brauchen, beantragen Sie bitte eine begründete Fristverlängerung auf www.ag.ch/efristerstreckung. Vielen Dank.

Mitteilung vom
16. 06. 2022

In den Gebieten untere Höll, Bifang, Bugler, Hinterbühl, Unter-, Hinter- und Oberniesenberg fehlen bei rund 20 Liegenschaften Informationen zum Anschluss der Liegenschaften an das Abwassernetz.

Werkführer Manuel Nauer wird in den nächsten Wochen bei diesen Liegenschaften den letzten Schacht auf der Privatparzelle vor dem öffentlichen Netz abklären und auf einem Plan eintragen. In seltenen Fällen muss er dabei Privatgrundstücke betreten oder wird mit Eigentümerinnen und Eigentümer Kontakt aufnehmen.

Mitteilung vom
14. 06. 2022

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2022 veröffentlicht.

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2021 – Genehmigung
  2. Rechenschaftsbericht 2021 – Kenntnisnahme
  3. Jahresrechnung 2021 der Einwohnergemeinde – Genehmigung
  4. Kreditabrechnung „Sanierung Bezirksschulhaus / Haustechnik Bachmatten“ – Genehmigung
  5. Kreditabrechnung „Sanierung Flachdach Reservoir Oberniesenberg“ – Genehmigung
  6. Verpflichtungskredit „Ersatz Wasserleitung Reservoir Lätten- Schulstrasse“ über CHF 767‘000.00 – Genehmigung

Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum, welches von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden kann. Ablauf der Referendumsfrist: 18. Juli 2022.

 

 

Mitteilung vom
13. 06. 2022

Die günstigste Massnahme gegen invasive Neophyten ist, deren Ausbreitung vorsorglich zu verhindern. Neue Standorte mit invasiven Neophyten sollen gar nicht erst entstehen. Dies kann nur gelingen, wenn die problematischen Pflanzen in der Bevölkerung bekannt sind.

Handlungsempfehlungen des Kantons Aargau sind hier abrufbar.

Im untenstehenden PDF sind die wichtigsten Informationen für Gartenbesitzer*innen und Interessierte zusammengestellt.

Mitteilung vom
13. 06. 2022

An Fronleichnam, 16. Juni 2022, sowie am drauffolgenden Freitag, 17. Juni 2022, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Ein Pikettdienst ist über die Telefonnummer 056 666 15 56 gewährleistet.

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.

 

Mitteilung vom
20. 05. 2022

Der Kanton Aargau und 167 Gemeinden haben ein gemeinsames digitales Angebot für die Aargauer Bevölkerung geschaffen:

Seit 24. März 2022 ist das Smart Service Portal online. Hier können zahlreiche digitale Dienstleistungen der öffentlichen Hand einfach und effizient über eine zentrale Anlaufstelle bezogen werden. Das Portal ist ein Pionierprojekt und wird ständig weiterentwickelt und mit zusätzlichen Services ergänzt. Mit der kommenden Edition 2022 werden ab dem 3. Quartal dieses Jahres die ersten durchgängigen Services bereitgestellt.

Das neu lancierte Portal finden Sie unter www.ag.ch/smartserviceportal oder auf unserer Gemeindewebsite.

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
24. 06. 2022

B A U G E S U C H

Bauherrschaft: Strebel Michael, Kallernstrasse 11, 5625 Kallern

Projektverfasser: Stutz Josef landw. Planung, Hasenberg 1, 6288 Schongau

Bauobjekt: 3 Hochsilos

Bauplatz: Badhof/Kallernstrasse

Zone: Landwirtschaft

Parzelle: 675

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

 

Öffentliche Auflage vom 1. Juli bis 2. August 2022, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung die den Anforderungen nicht entspricht kann nicht eingetreten werden.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

Smart Service PortalFreiamt Mittendrin