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Aktuelles

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
23. 07. 2026

B A U G E S U C H

Bauherrschaft: Hohl Irene und Marcel, Forstweg 4, 5625 Kallern; Meier Urs, Forstweg 4, 5625 Kallern; Wittlin Ruth, Forstweg 4, 5625 Kallern

Projektverfasser: hvac.ch Gomer; Gomer Markus, Obschlagenstrasse 15, 8916 Jonen

Bauobjekt: Luft/Wasser Wärmepumpe, Aussenaufstellung (ohne Profilierung)

Bauplatz: Forstweg 4

Zone: Landwirtschaftszone

Parzelle: 591

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 24. Juli 2026 bis 24. August 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
 

Mitteilung vom
09. 07. 2026

B A U G E S U C H

Bauherrschaft: Konrad Herbert, Langmattstrasse 7, 5625 Kallern

Bauobjekt: Sichtschutzwand

Bauplatz: Langmattstrasse 7

Zone: Wohnzone 2

Parzelle: 643

Öffentliche Auflage vom 10. Juli 2026 bis 10. August 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
 

Neuigkeiten

Mitteilung vom
30. 06. 2026

Die Gemeinde Kallern beteiligt sich an den Kosten für einen betreuten, kostenpflichtigen Mittagstisch mit CHF 4.00 pro Kind und Mittagessen. Für die gesamte Kostenbeteiligung gilt ein jährliches Kostendach von CHF 3'500. Wird dieses überschritten, reduziert sich der Beitrag pro Mittagessen entsprechend.

Die Unterstützung gilt für Kinder vom Kindergarten bis zum Abschluss der Oberstufe.

Die Abrechnung erfolgt jeweils rückwirkend pro Schuljahr direkt zwischen den Erziehungsberechtigten und der Gemeinde Kallern. Für die Rückerstattung sind die entsprechenden Quittungen einzureichen. Diese müssen spätestens bis am 31. Juli bei der Abteilung Finanzen der Gemeinde Kallern eingereicht werden.

Nach dem 31. Juli eingereichte Belege können nicht mehr berücksichtigt werden.

Mitteilung vom
25. 06. 2026

Die Gemeinde Kallern ist dem Asylverbund Besenbüren-Jonen beigetreten. Damit erfüllt Kallern die gesetzliche Aufnahmepflicht für asylsuchende Personen und Flüchtlinge künftig gemeinsam mit den beiden Verbandsgemeinden.

Durch den Beitritt können Ressourcen gebündelt sowie Aufgaben regional koordiniert werden. Gleichzeitig schafft die Zusammenarbeit mehr Planungssicherheit im organisatorischen und finanziellen Bereich.

Mitteilung vom
23. 06. 2026

Das Skilager Challere bedankt sich herzlich bei allen, die mit grossem Engagement Migros-Bons für die Aktion «Support My Camp» gesammelt haben. 

Dank der grosszügigen Unterstützung aus dem ganzen Dorf und darüber hinaus durften wir einen willkommenen Zustupf in unsere Skilagerkasse entgegennehmen. Das wissen wir sehr zu schätzen – ein grosses Dankeschön an alle fleissigen Sammlerinnen und Sammler!

Mitteilung vom
22. 06. 2026

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 veröffentlicht. 

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025– Genehmigung
  2. Rechenschaftsbericht 2025 – Kenntnisnahme
  3. Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde – Genehmigung
  4. Kreditabrechnung «Sanierung Niesenbergstrasse» – Genehmigung
  5. Verpflichtungskredit «Sanierung Kugelfang» über CHF 245‘100 – Genehmigung Rückweisungsantrag 

Die Beschlüsse 1, 3 und 4 unterliegen dem fakultativen Referendum, welches von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden kann. Ablauf der Referendumsfrist: 27. Juli 2026.  

Mitteilung vom
09. 06. 2026

Die Sommer-Gemeindeversammlung findet am Freitag, 19. Juni 2026, um 19.30 Uhr, im Dachsaal der Gemeindeverwaltung Kallern statt. 

Es liegt folgende Traktandenliste vor: 

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025
  2. Rechenschaftsbericht 2025
  3. Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde
  4. Kreditabrechnung «Sanierung Niesenbergstrasse»
  5. Verpflichtungskredit «Sanierung Kugelfang» über CHF 245'100.-
  6. Verschiedenes und Umfrage 

 

Die Einladung zur Gemeindeversammlung wird Ihnen rechtzeitig zugestellt. 
Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.

Mitteilung vom
02. 06. 2026

Die durch die Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 verabschiedete Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland wurde durch den Regierungsrat am 25. März 2026 genehmigt. Die anschliessende Beschwerdefrist von 30 Tagen gegen den Genehmigungsentscheid ist ungenutzt verstrichen, womit die Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Kallern in Rechtskraft erwachsen ist und Anwendung findet.

Die revidierte Bau- und Nutzungsordnung BNO und der aktuelle Bauzonen- und Kulturlandplan stehen auf der Gemeindehomepage zur Verfügung. Und können auch hier eingesehen werden:

Mitteilung vom
02. 06. 2026

Die durch den Gemeinderat am 22. April 2025 beschlossene Aufhebung des Kommunalen Überbauungsplans «Hinterbühl» und des Gestaltungsplans «Hinterbühl-Haldenäcker/Ruchmatten» wurde durch das Departement Bau Verkehr und Umwelt am 27. März 2026 genehmigt. 

Die anschliessende Beschwerdefrist von 30 Tagen gegen den Genehmigungsentscheid ist ungenutzt verstrichen, womit die Aufhebung des Kommunalen Überbauungsplans «Hinterbühl» und des Gestaltungsplans «Hinterbühl-Haldenäcker/Ruchmatten» in Rechtskraft erwachsen ist.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
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Freitaggeschlossen
Ausserordentliche Öffnungszeiten 
finden Sie unter Neuigkeiten.
Weitere Termine nach Absprache möglich.

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