Gemeinderatssitzung 10. Januar 2022
Urs Rimann und Carmen Horat, Haldenäcker 3, 5625 Kallern – BG 2022-01 – Baubewilligung für Sichtschutzwände und Stützmauer - Parzelle 547, Geb. Nr. 62 - Vereinfachtes Verfahren
Aktuelles
Publikation (Bauwesen)
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Binzring 17, 8045 Zürich
Projektverfasser: Cablex AG, Freilagerstrasse 40, 8047 Zürich
Bauobjekt: Neubau Mobilfunkanlage in Bettwil
Bauplatz: Niesenbergstrasse, 5618 Bettwil
Zone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
Parzelle: 198
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 18. Februar bis 21. März 2022, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei Bettwil.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Bettwil einzureichen. Auf eine Einwendung die den Anforderungen nicht entspricht kann nicht eingetreten werden
Nach der erfolgten kantonalen Vorprüfung werden die Unterlagen der geplanten Teiländerung des Kulturlandplans Kallern zur Deponiezone «Höll» im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens öffentlich aufgelegt (§ 3 Baugesetz, BauG). Die Unterlagen mit Erläuterungen und der kantonale Vorprüfungsbericht liegen vom Freitag, 21. Januar 2022 bis Montag, 21. Februar 2022, bei der Gemeindeverwaltung Kallern auf und können während der offiziellen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Hinweise und Vorschläge zu den Unterlagen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden (Schulstrasse 10, 5625 Kallern) und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Zu den Eingaben wird Stellung genommen und die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst. Der Gemeinderat von Kallern bedankt sich für das Interesse und die Teilnahme am Mitwirkungsverfahren. Es wird darauf hingewiesen, dass das Einwendungsverfahren nach § 24 BauG erst zu einem späteren Zeitpunkt mit separater öffentlicher Auflage stattfinden wird.
Weitere Projektinformationen als Download:
Neuigkeiten
Der Steuererklärungsdienst hilft älteren Menschen kostengünstig, ihre Steuererklärung korrekt und vollständig auszufüllen, termingerecht einzureichen und damit unnötige Ausgaben zu vermeiden.
Die Pro Senectute-Mitarbeitenden sind erfahrene und kompetente Fachpersonen. Diskretion und Verschwiegenheit sowie die regelmässige Weiterbildung sind für alle Mitarbeitenden der Pro Senectute Aargau selbstverständlich.
Interessierte melden sich während den Bürozeiten unter der Telefonnummer 062 837 50 70 oder per Email: info@pro-senectute.ch.
Die Abteilung Finanzen hat dem Gemeinderat den Steuerabschluss 2021 vorgelegt. Es konnten Steuern von CHF 1‘312‘109 eingenommen werden. Daraus resultieren Mehreinnahmen (über alle Steuerkonten) gegenüber dem Budget von CHF 208‘429, dies entspricht 18.88%. Im Vergleich zum Vorjahr wurden CHF 102‘000 (+8.4%) mehr Steuereinnahmen verbucht.
Die Resultate der Eigenössischen Abstimmung aus Kallern finden Sie hier:
Herr Manuel Nauer, Kallern, wurde per 1. Januar 2022 als neuer Brunnenmeister verpflichtet.
Als Kallerer Werkführer kennt er die Gegebenheiten bereits.
Herr Patrik Strebel, Kallern, hat sich als Brunnenmeister Stellvertreter zur Verfügung gestellt.
Der Gemeinderat und die Verwaltung freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit.
Die Gemeindeverwaltung Kallern bleibt wegen Ferien am Dienstag, 1. Februar, und am Mittwoch, 2. Februar 2022, geschlossen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Am Mittwochnachmittag, 2. Februar 2022, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch
Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm
Weitere wichtige Informationen:
Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone. www.alert.swiss
NOTFALLTREFFPUNKTE (NTP) In jeder Aargauer Gemeinde (für Kallern beim Schulhaus in Boswil!) sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z.B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkt.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.
Eine der häufigsten Betrugsmaschen ist der Anruf einer falschen Polizistin oder eines falschen Polizisten. Die Telefonanrufe erfolgen oft unter einer technisch manipulierten Rufnummer. So kann selbst die Polizeirufnummer auf dem Display erscheinen.
Die Polizei habe Einbrecher festgenommen oder im Quartier habe es einen Raubüberfall auf eine Person gegeben, sagt die hochdeutsch sprechende Stimme am Telefon. Der Anrufer, der sich als Angehöriger der Kantonspolizei Aargau ausgibt, erklärt weiter, dass noch Mittäter auf freiem Fuss seien. Und diese trachteten nach dem Vermögen der angerufenen Person. Nicht einmal auf der Bank sei das Geld sicher, da dort Komplizen sässen. Hoffnung bestehe nur noch, wenn die betroffene Person das Geld sofort der Polizei übergebe. Ein Zivilbeamter würde vorbeikommen, um das Geld abzuholen.
Mit dieser oder ähnlich abenteuerlichen Geschichten versuchen die Betrüger das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen und sie davon zu überzeugen, dass ihr Vermögen nicht mehr sicher sei. Sie drängen darauf, der vermeintlichen Polizei das ganze Geld in Verwahrung zu geben.
Bei der Suche nach potentiellen Opfern orientieren sich Telefonbetrüger am öffentlichen Telefonbuch. Darin suchen sie gezielt nach Personen mit einem traditionellen Vornamen, da dieser einen Hinweis auf das Alter liefern könnte. Beugen Sie vor, in dem Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch auf den ersten Buchstaben reduzieren und somit anonymisieren. Der Internetlink dazu lautet:
www.info.local.ch/eintrag-privatkunden
Die wichtigsten Ratschläge lauten:
- Wenn Sie jemand am Telefon unter Druck setzt, beenden Sie das Gespräch sofort. Dies ist nicht unhöflich, sondern dient Ihrem Schutz.
- Gehen Sie am Telefon nie auf eine Geldforderung ein und geben Sie niemanden Auskunft über Ihr Vermögen oder Ihre Persönliche Daten.
- Nehmen Sie Warnungen von Bankangestellten am Schalter ernst und lassen Sie deren Unterstützung zu.
- Übergeben Sie niemals Bargeld oder Wertsachen an eine Ihnen unbekannte Person.
- Deponieren Sie niemals Bargeld oder Wertsachen an einem vermeintlich sicheren Ort.
- Sprechen Sie sich mit Personen aus Ihrem persönlichen Umfeld ab.
- Melden Sie verdächtige Situationen sofort der Polizei. Unterbrechen Sie den Anruf mit den vermeintlichen Polizisten, warten Sie einen Moment und wählen Sie dann die Notrufnummer 117.
- Bei Fragen wenden Sie sich an die Polizeiliche Beratungsstelle der Kriminalprävention via Telefon 062 835 80 90 oder E-Mail beratungsstelle.kripo@kapo.ag.ch
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