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Neuigkeiten

Mitteilung vom
29. 10. 2020

Vom Mordchrieghau ins Paradies – das Aargauer Namenbuch startet.

Der Verein Aargauer Namenbuch widmet sich in den nächsten drei Jahren der Aufnahme der bisher unerforschten Flurnamen. Die Erfassung der lokalen Namenwelt soll dabei in Partizipation mit der Bevölkerung erfolgen, die ihre Namen am besten kennt. Ankenland, Grindwäschi, Brummel, Bäpperch, Tüfelsloch und Wüestmatt – diese Namen von Landschaftsteilen, die sogenannten Flurnamen, sind im Aargau enorm vielfältig und bisher unerforscht. Im Rahmen des Vereins „Aargauer Namenbuch“ werden in den Jahren 2020 bis 2023 erstmals die Aargauer Flurnamen gemeinsam in Einbezug mit der Bevölkerung erhoben und der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Projekt widmet sich der Sammlung der bisher unerforschten Flurnamen, die mehrheitlich mündlich verwendet werden und bisher noch nicht nachhaltig schriftlich gesichert sind. Mit der Erhebung und Sammlung der mündlich tradierten Flurnamen wird somit wertvolles Kulturerbe bewahrt. Einbezug der Bevölkerung. Die lokale Bevölkerung kennt ihre Namenwelt am besten, auch die Namen, die nur mündlich verwendet werden und nicht auf einer Karte erscheinen. Das Projekt möchte deshalb mit einer breiten Palette an Partizipationsmöglichkeiten arbeiten. Mitmachen steht jedem offen: Namen melden, sich als Gewährsperson vorschlagen oder am öffentlichen Spaziergang teilnehmen. Die Namen werden gegebenenfalls auch an Ort und Stelle, direkt im Gelände, erhoben. Mittels einer Begehung im Feld mit Personen, die mit der lokalen Namenwelt besonders vertraut sind, werden diese mündlich tradierten Namen gesammelt. Wissenstransformation im Spazieren sozusagen. Der gesamte Namenschatz soll der Öffentlichkeit laufend online zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus werden Ergebnisse an öffentlichen Spaziergängen in ausgewählten Gemeinden des Kantons präsentiert.

Weitere Informationen: www.aargauer-namenbuch.ch, Dr. Philippe Hofmann, Präsident Verein Aargauer Namenbuch, info@aargauer-namenbuch.ch, 079 393 01 55

Mitteilung vom
18. 10. 2020

Wir wünschen allen einen schönen Sonntag!

Beste Grüsse aus dem Wahlbüro!

Mitteilung vom
15. 10. 2020

Mittagstisch für Senioren. Der nächste gemeinsame Mittagstisch für Senioren, unter Einhaltung der nötigen Massnahmen, findet am Samstag, 17. Oktober 2020, im Restaurant Niesenberg, Kallern, statt. Seniorinnen und Senioren ab dem 60. Altersjahr sind herzlich eingeladen. Anmeldung nimmt gerne Elsbeth Nietlisbach, Tel. 056 666 23 06 oder 079 171 82 73 entgegen. Ich freue mich auf euch.

 

Traktanden der Winter-Gemeindeversammlung vom Freitag, 27. November 2020. Die nächste Gemeindeversammlung findet am Freitag, 27. November 2020, 19.00 Uhr, im Dachsaal des Schul-/Gemeindehauses statt. Über folgende Traktanden wird die Gemeindeversammlung abstimmen:

  1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2019.
  2. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2019.
  3. Genehmigung der Jahresrechnung 2019 der Einwohnergemeinde.
  4. Genehmigung des Verpflichtungskredites von CHF 30‘000 für die Teilrevision Nutzungsplanung inkl. BNO (Anpassung IVHB).
  5. SF Wasser: Genehmigung der Kreditabrechnung für den Verpflichtungskredit „WV-Ersatz der Wasserleitung Bruggächer“ (Kredit vom 24. November 2017 / CHF 200‘000).
  6. SF Wasser: Genehmigung der Kreditabrechnung für den Verpflichtungskredit „WV-Projektierung Gesamtkonzept Sanierung Wasserwerk Kallern“ (Kredit vom 07. Juni 2019 / CHF 25‘000).
  7. SF Abwasser: Genehmigung der Kreditabrechnung für den Verpflichtungskredit „AbW-Ausbau Kanalisation Höllstrasse + Neuhofweg“ (Kredit vom 27. November 2015 / CHF 100‘000).
  8. SF Abwasser: Genehmigung der Kreditabrechnung für den Verpflichtungskredit „AbW-Projektierung Meteorwasserleitung Hinterbühl-Leutschbach“ (Kredit vom 13. Juni 2014 / CHF 14‘000).
  9. SF Abwasser: Genehmigung der Kreditabrechnung für den Verpflichtungskredit „AbW-Ausführung Meteorwasserleitung Hinterbühl-Langmatt (Teil 1)“ (Kredit vom 08. Juni 2018 / CHF 190‘000).
  10. SF Abwasser: Genehmigung der Gesamtrevision der Satzungen des Abwasserverbandes Region Wohlen (ARA im Blettler).
  11. Genehmigung des Budgets 2021 der Einwohnergemeinde mit einem unveränderten Steuerfuss von 107%.
  12. Verschiedenes und Umfrage.

Das Gemeindeversammlungs-Büechli wird Ihnen rechtzeitig zugestellt. Alle Akten können auch auf unserer Internetseite www.kallern.ch ab 12. November 2020 angeschaut oder heruntergeladen werden. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.

 

Absage Racletteabend. Aufgrund der unsicheren Lage bezüglich COVID-19 müssen soziale Kontakte eingeschränkt und grössere Menschenansammlungen vermieden werden. Aus diesem Grund hat sich die Schulführung entschieden, den diesjährigen Racletteabend abzusagen. Der Schritt ist uns nicht leichtgefallen und wir bedauern sehr, auf diesen schönen und gemütlichen Anlass zu verzichten. Trotzdem sind wir der Meinung, dass dies zum Schutz von uns allen richtig ist. Danke für Ihr Verständnis!

Mitteilung vom
28. 09. 2020

Unerwartete Ereignisse können den Alltag auf den Kopf stellen. Was tun, wenn die Strom- oder Telefonienetze ausfallen? Wie setzen wir dann einen Notruf an Feuerwehr, Sanität oder Polizei ab? Was machen wir, wenn der Wohnort evakuiert werden muss? Und wie versorgen wir uns mit lebenswichtigem Trinkwasser im Fall einer Störung der Trinkwasserversorgung? Um der Bevölkerung bei solchen Ereignissen Unterstützung zu bieten, hat der Kanton Aargau im Herbst 2020 sogenannte Notfalltreffpunkte eingeführt.

Der Notfalltreffpunkt der Gemeinde Kallern befindet sich beim Schulhaus in Boswil:

Schulhaus Boswil

Mehr Informationen finden Sie unter www.notfalltreffpunkte.ch.
 

Häufig gestellte Fragen

Was sind Notfalltreffpunkte?

  • Die Notfalltreffpunkte in den Aargauer Gemeinden sind Anlaufstellen für die Bevölkerung in einer Krisensituation.
  • Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
  • Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen, als Ort für die Trinkwasserabgabe oder als Anlaufstelle für Informationen.

Wozu dienen Notfalltreffpunkte?

  • Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
  • Die Notfalltreffpunkte wurden nach verschiedenen Gesichtspunkten ausgewählt und können je nach Situation als Sammelort für Evakuierungen oder als Abgabestelle für Lebensmittel oder andere überlebenswichtige Güter genutzt werden.
  • Sie dienen auch als Informationspunkte, wenn die Kommunikationsnetze länger ausfallen.

Wer steckt hinter den Notfalltreffpunkten?

  • Das Projekt "Notfalltreffpunkte" wurde von der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz des Kantons Aargau ins Leben gerufen und mit kommunalen und regionalen Partnern wie Gemeinden, Regionalen Führungsorganen, Feuerwehren, Zivilschutz und weiteren Partnern gemeinsam umgesetzt.
  • Die erste Inbetriebnahme findet in der Krisensituation durch die Feuerwehr statt. Dadurch ist eine schnelle Einsatzbereitschaft gewährleistet. In einer zweiten Phase stellt der Zivilschutz den Betrieb sicher.

Wann kommen die Notfalltreffpunkte in den Einsatz?

Wird die Besetzung der Notfalltreffpunkte von den zuständigen Stellen wie z. B. dem Kantonalen Führungsstab ausgelöst, so werden sie von den Feuerwehren im Kanton initial besetzt. Dann können schon Notrufe abgesetzt werden. In der Folge übernimmt dann der Zivilschutz den Betrieb der Notfalltreffpunkte und erweitert das Leistungsangebot. Die Bevölkerung wird über die App "Alertswiss" oder über das Radio über die Inbetriebnahme der Notfallpunkte informiert.

 

 

 

Mitteilung vom
27. 09. 2020

Guten Tag

Anbei finden SIe unsere Wahl- und Abstimmungsresultate vom Sonntag, 27. September 2020.

Allne en gueti Ziit und VIELEN DANK für die tolle Stimmbeteiligung.

WAHLBÜRO

Mitteilung vom
24. 09. 2020

Demission Thomas Rübsamen aus dem Gemeinderat. Mit Schreiben vom 09. September 2020 hat Thomas Rübsamen seine Demission als Gemeinderat per 31. Dezember 2020 eingereicht. Der Gemeinderat nimmt mit Bedauern Kenntnis vom Rücktritt von Thomas Rübsamen als Mitglied des Gemeinderates und dankt ihm für seine engagierte Arbeit im Dienste der Gemeinde Kallern ganz herzlich. Die Genehmigung der Demission durch das Dep. Volkswirtschaft und Inneres, liegt dem Gemeinderat vor. Die Ersatzwahl findet am 29. November 2020 statt.

Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2018/21. Infolge der Demission von Thomas Rübsamen, hat der Gemeinderat die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 auf Sonntag, 29. November 2020, festgelegt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VPGR) von 10 Stimmberechtigten aus Kallern zu unterzeichnen und bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 16. Oktober 2020, 11.30 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindeverwaltung Kallern bezogen werden. Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR). Gemäss § 30b GPR ist für Gemeinderatswahlen im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl durchzuführen. Der Gemeinderat

Mitteilung vom
10. 09. 2020

Werkführer Karl Strebel geht bald in Pension. Seit dem 1. Januar 2002 ist Karl Strebel bei der Gemeinde Kallern als Gemeindewerkführer tätig. Er hat dabei vieles erlebt und erledigt und auch nach erreichtem Pensionsalter sehr fleissig und pflichtbewusst weitergearbeitet. Karl Strebel hat all diese Jahre gut zu unserem Dorf geschaut, hat Strassen abgerandet, Bäche freigeschaufelt, Strassenschächte freigeräumt, Rohrbrüche mitgeflickt, Schneepfähle gesetzt, Trottoirs gepflügt, Grüngut eingesammelt und vieles mehr. Im letzten Winter hat sich Karl Strebel dann entschieden, sein Amt als Werkführer der Gemeinde Kallern an jemand Jüngeren weiterzugeben. Am 01. Oktober 2020 übergibt Karl Strebel die Verantwortung des Werkführers an Manuel Nauer. Obwohl Karl Strebel erst an der Winter-Gemeindeversammlung offiziell verabschiedet wird, dankt der Gemeinderat Karl Strebel im Namen der ganzen Gemeinde Kallern schon heute herzlich für seine langjährige, gute Arbeit für unser „Challere“. Wir freuen uns für Kari, dass er nun hoffentlich etwas mehr Zeit findet, seinen verdienten Ruhestand zu geniessen.

Vorgestern konnte Kari seinen 70. Geburtstag feiern. Der Gemeinderat gratuliert ihm von Herzen und wünscht ihm weiterhin gute Gesundheit und viel Schönes.

 

Manuel Nauer als neuer Werkführer gewählt. Manuel Nauer wurde vom Gemeinderat als neuer Werkführer gewählt. Manuel Nauer wohnt mit seiner Familie in Kallern. Per 01. Oktober 2020 übernimmt er die Verantwortung des Werkführers von Karl Strebel. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, unterstützt Karl Strebel den neuen Werkführer Manuel mit Rat und wenn nötig mit Tat. Wir wünschen Manuel schon jetzt einen guten Anfang und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

 

Mittagstisch für Senioren. Der nächste gemeinsame Mittagstisch für Senioren, unter Einhaltung der nötigen Massnahmen, findet am Mittwoch, 16. September 2020, im Restaurant Jägerstübli, Kallern, statt. Seniorinnen und Senioren ab dem 60. Altersjahr sind herzlich eingeladen. Anmeldung nimmt gerne Elsbeth Nietlisbach, Tel. 056 666 23 06 oder 079 171 82 73 entgegen. Ich freue mich auf euch.

 

Verkauf Unimog U 1300 L (1984). Die Gemeinde Kallern verkauft ihr ausgedientes Tanklöschfahrzeug. Unser Unimog ist top in Schuss, ein schönes, sehr gepflegtes Fahrzeug, welches bis 31. Dezember 2019 bei unserer Feuerwehr im Einsatz war. Der Unimog U 1300 L hat folgende Eckpunkte: 1. Inverkehrssetzung: 01. August 1984; Km-Stand 39‘000; ab MFK am 01. April 2019. Das Fahrzeug ist seit 01. Januar 2020 nicht mehr eingelöst. Es steht in unserem ehemaligen Feuerwehrlokal zur Besichtigung bereit. Der Preis liegt bei CHF 18‘000. Bei ernsthaftem Interesse zum erwähnten Preis melden Sie sich bitte bei der Gemeindeschreiberin unter 056 666 15 56 oder gemeindeverwaltung@kallern.ch. Vielen Dank.

 

Mitteilung vom
07. 09. 2020

Ab sofort und bis auf weiteres findet die unentgeltliche Rechtsauskunft im Bezirk Muri nur noch telefonisch statt.

An den bislang geltenden Terminen ändert sich nichts.

Hingegen wird an den beiden Standorten (Muri und Sins) am Tag der Auskunft jeweils ein Anschlag angebracht, welchem die Telefonnummer der Auskunft erteilenden Person zu entnehmen ist.

Die Gemeindekanzlei des entsprechenden Standortes (Muri oder Sins) kennt jeweils ab Montag vor dem Auskunftstag die entsprechende Nummer.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mitteilung vom
03. 09. 2020

Die Gemeinde Kallern verkauft ihr ausgedientes Tanklöschfahrzeug.

Das Fahrzeug ist ab MFK/TÜV am 01. April 2019.

Es steht in unserem ehemaligen Feuerwehrlokal zur Besichtigung bereit.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte untenstehendem Facts-Sheet.

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
07. 09. 2020

Es wurden folgende Baubewilligungen erteilt:

Gemeinderatssitzung vom 24. August 2020:

Zimmermann Kurt, Unterniesenbergstrasse 7, 5625 Kallern – BG 2020-01 – für den Abbruch Schopf, Neubau Garagen und Geräteraum, Unterniesenbergstrasse, Kallern, Parzelle 439 (Weilerzone).

 

Gemeinderatssitzung vom 07. September 2020:

Notter Hans, Panoramastrasse 7, 5625 Kallern – BG 2020-04 – Baugesuch/Bauanzeige für die Anpassung und den Ersatz Garagentore, Parzelle 578, Geb.Nr. 165 (Zone W2).

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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