Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 in Rechtskraft erwachsen.
Aktuelles
Neuigkeiten
Taxi Stutz AG, Wohlen, hat den Gemeinderat darüber informiert, dass der Taxidienst aus wirtschaftlichen Gründen ab sofort von Mitternacht bis um 06.00 Uhr eingestellt ist.
Das Ruftaxi kann deshalb neu von 06.00-24.00 Uhr bestellt werden.
Danke für Ihre Kenntnisnahme.
Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Freitag, 20. Dezember 2024, bis am Sonntag, 5. Januar 2025, geschlossen.
Am Montag, 6. Januar 2025, und Donnerstag, 9. Januar 2025, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Dienstag und Mittwoch, 7. und 8. Januar 2025, bleibt die Verwaltung geschlossen.
Bei einem Todesfall melden Sie sich bitte unter der Nummer 056 666 21 17.
Der generelle Entwässerungsplan (GEP) der 2. Generation der Gemeinde Kallern wird erstellt. Zu diesem Zweck wird das Fremdwasser in der Kanalisation gemessen. Der Zugang zu den Leitungen erfolgt über die bestehenden Kontrollschächte der öffentlichen Kanalisation. Die Messungen werden in der Nacht (ca. ab 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr) bei trockener Witterung durchgeführt. Die Lärmmissionen werden so gering wie möglich gehalten.
1. Messung: 12. Dezember 2024 (00:00-05:00 Uhr)
Verschiebedatum: 19. Dezember 2024 (00:00-05:00 Uhr)
2. Messung: in ca. 1-3 Monaten
Ausführende Firma: Porta AG in Zusammenarbeit mit dem Bauamt Kallern
Gemeinderat und Bauamt danken für das Verständnis.
Hier finden Sie die Resultate aus Kallern
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 veröffentlicht.
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. Juni 2024 – Genehmigung
- Verpflichtungskredit «Projektierung Werkleitungsersatz Hofmatt» über CHF 15'000 – Genehmigung
- Zusatzkredit «Teilrevision Nutzungsplanung inkl. BNO (Anpassung IVHB)» über CHF 10‘000– Genehmigung
- Budget 2025 der Einwohnergemeinde mit einem Steuerfuss von 102% – Genehmigung
Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum, welches von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden kann. Ablauf der Referendumsfrist: 30. Dezember 2024.
Wegen Reinigung der (leeren) Container ist die Sammelstelle beim Schul-und Gemeindehaus vom Montag, 18. November 2024, bis am Freitagabend, 29. November 2024, gesperrt.
Die Strassen und Wege in Kallern werden vom Winterdienst Kanton, vom Kallerer Werkdienst und vom Kallerer Winterdienst geräumt und gesalzen.
Der Winterdienst Kanton ist für die Hinterbühlstrasse (K365) zuständig.
Der gemeindeeigene Werkdienst räumt
- Radweg nach Boswil
- Treppe Ruchmatte zu Langmatt II
- Trottoir an K365 Hinterbühlstrasse
- Schulhausparkplatz und Eingang
Kontakt Kallerer Werkdienst: Wendel Waser 079 328 40 54
Die Prioritäten für den gemeindeeigenen Winterdienst wurden vom Gemeinderat - analog den Vorjahren - wie folgt festgelegt.
- Priorität 1:
Niesenbergstrasse
Kallererstrasse, Höllstrasse, Obere Höllstrasse, Neuhofweg
Schulstrasse, Langmattstrasse, Ruchmatten - Priorität 2:
Unterniesenbergstrasse, Höhenächerstrasse, Forstweg, Oberniesenbergstrasse, Uezwilerstrasse
Hofmatt, Panoramastrasse, Haldenäckerstrasse
Kontakt Kallerer Winterdienst: Hansjörg Nietlisbach 056 666 21 86
Das Kallerer Ruftaxi ist bei den Kallerer Einwohnerinnen und Einwohnern sehr beliebt. Es ermöglicht einen vergünstigten direkten ÖV-Anschluss zu den Bahnhöfen Wohlen und Boswil.
Die bisherigen laminierten Taxi-Ausweise werden nun durch moderne Ausweise im Kreditkartenformat ersetzt. Die bisherigen Papier-Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis am 31. Dezember 2024. Danach sind sie ungültig
Die neuen Ausweise können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Dazu benötigen wir eine Anfrage für einen neuen Ausweis und ein Foto per Mail an gemeindeverwaltung@kallern.ch. Sobald der Ausweis zum Abholen bereit ist, wird dies mit einem Mail mitgeteilt.
Bitte bringen Sie den alten Ausweis zurück. Der neue Ausweis wird kostenlos ausgestellt.
Publikation (Bauwesen)
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Schibli Erich, Panoramastrasse 12, 5625 Kallern
Projektverfasser: Bauherrschaft
Bauobjekt: Sichtschutz mit PV-Elementen als Ersatz Thuyahecke (ohne Profilierung)
Bauplatz: Panoramastrasse 12
Zone: Wohnzone 2
Parzelle: 611
Öffentliche Auflage vom 13. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei. Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
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