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Aktuelles

Neuigkeiten

Mitteilung vom
02. 02. 2023

Am 31. Dezember 2022 waren in Kallern 416 (Vorjahr 411) Einwohnerinnen und Einwohner (212 weibliche und 204 männliche) angemeldet. Die Kallerer Bevölkerung setzt sich aus 370 Schweizerinnen und Schweizern sowie 46 Ausländerinnen und Ausländern zusammen. 

Die vollständige Statistik kann auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden.

www.kallern.ch/portrait/gemeinde-zahlen

Mitteilung vom
24. 01. 2023

Am Mittwochnachmittag, 1. Februar 2023, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhal­tens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtig­keit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.

Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevöl­kerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevöl­kerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anwei­sungen der Behörden zu befolgen und die Nach­barn zu informieren.

Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch

Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm

 

Weitere wichtige Informationen:

Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone. www.alert.swiss      

NOTFALLTREFFPUNKTE (NTP) In jeder Aargauer Gemeinde (für Kallern beim Schulhaus in Boswil!) sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z.B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkt.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.

Mitteilung vom
18. 01. 2023

Als Nachfolgerin von Manuela Keusch (seit 2018) für die Ortsvertretung Ferienpass Muri ab 2023 konnte Priscilla Wüthrich gewonnen werden. Der Gemeinderat dankt beiden für ihren Einsatz!

Mitteilung vom
18. 01. 2023

Die KuKo Kallern engagiert sich für ein aktives Dorfleben. Per Ende 2022 haben die Mitglieder Carmen Horat (seit 2013) und Roger Zäh (seit 2020) ihren Rücktritt eingereicht. Der Gemeinderat dankt den beiden herzlich für ihre langjährige Mitarbeit in der KuKo!

Marta Giselbrecht und Tobias Wassmer engagieren sich seit dem 1. Januar 2023 mit Patricia Trachsler, Stefanie Christen und Yvonne Nietlisbach in der KuKo. Vielen Dank für die Bereitschaft und viel Erfolg! 

Mitteilung vom
12. 01. 2023

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November 2022 in Rechtskraft erwachsen.

Mitteilung vom
13. 12. 2022

Im Falle eines Stromausfalles in und um Kallern erfährt man durch obenstehende Nummer den Grund für den Stromausfall.

Bitte benützen Sie direkt diese Nummer.

 

Mitteilung vom
28. 11. 2022

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November 2022 veröffentlicht.

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2022 - Genehmigung
  2. Einbürgerung von Sommer Andy, Beatrice und Pascal – Genehmigung - definitiv
  3. Kreditabrechnung «Schulzimmer-Renovation» - Genehmigung
  4. Budget 2023 der Einwohnergemeinde mit einem Steuerfuss von 102% (bisher 107%) - Genehmigung
  5. Teiländerung des Kulturlandplans und Ergänzungen der Bau- und Nutzungsordnung BNO betreffend Deponiezone «Höll» - Genehmigung
  6. Personalreglement - Genehmigung

Ausgenommen von Traktandum 2 unterstehen alle Beschlüsse dem fakultativen Referendum, welches von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden kann. Ablauf der Referendumsfrist: 3. Januar 2023.

 

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
26. 01. 2023

Die Gemeindeversammlung hat am 25. November 2022 die Teiländerung des Kulturlandplans und Ergänzungen der Bau- und Nutzungsordnung BNO betreffend Deponiezone «Höll» beschlossen. Gegenüber der öffentlichen Auflage wurden nachträglich in Abstimmung mit den Einwendungen folgende Anpassungen vorgenommen:

Bei folgenden Punkten wird der Planungsbericht ergänzt:
«Nach Abschluss des Deponiebetriebs sei die Schwerpunktfläche Naturschutz gemäss Orientierungsinhalt im Plan ‘Teiländerung KLP Deponiezone Typ A Höll‘ 1:5'000 vom 17. März 2021 in eine Schutzzone nach Art. 17 Raumplanungsgesetz zu überführen.»
«Es sei darzulegen, wie die ökologischen Massnahmen grundeigentümerverbindlich sichergestellt werden.»
«Die hinreichende Dimensionierung des Freihaltebereichs inklusive Pufferung bezüglich den Biodiversitätsflächen sei im Planungsbericht festzuhalten und der Pufferbereich sei im Plan separat auszuweisen.»
«Die Ergebnisse der Abklärungen durch den kantonalen Fledermausschutzbeauftragten seien im Planungsbericht darzulegen. Eventualiter habe der Planungsbericht zumindest darauf hinzuweisen, dass diese Abklärungen erfolgen und das Ergebnis in den nachfolgenden Verfahren (spätestens im Baubewilligungsverfahren) mit angegliederter Hauptuntersuchung der Umweltverträglichkeitsprüfung dargelegt werden.»
«Die Wiederherstellung und Vernetzung von Feuchtlebensräumen in der Region sei als ein Ziel der ökologischen Massnahmen im Planungsbericht festzuhalten.»

Inaussichtstellung Rodungsbewilligung: 
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat folgende Auflagen für die beantragte Rodungsfläche von 5'000 m2 gefordert:
«Die Aufnahme des neuen Standortes ‘Höll’ im Richtplan bedingt eine Rückstufung des Standortes ‘Grüenweide’ bzw. einen Verzicht auf einen parallelen Betrieb der beiden Standorte.»
«Die Vorgaben im Pflichtenheft, wonach der Bedarfsnachweis für eine Deponie Typ A für die UVG-Hauptuntersuchung mit den neusten Zahlen belegt werden soll, ist zu berücksichtigen.»
 

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis.

Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist
a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.


Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. 

Ablauf der Beschwerdefrist: 27. Februar 2023

Mitteilung vom
12. 01. 2023

B A U G E S U C H E
 

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern

Projektverfasser: Scheidegger+Partner AG, Pilatusstrasse 28, 5630 Muri

Bauobjekt: Werkleitungssanierung Abwasser und Wasser, Reservoir Lätten bis Schulstrasse (ohne Profilierung)

Zone: Landwirtschaft

Parzelle: Diverse

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

 

Bauherrschaft: Strebel Michael, Kallererstrasse 11, 5625 Kallern

Projektverfasser: Erni Holzbau AG, Guggibadstrasse 8, 6288 Schongau

Bauobjekt: Dachsanierung Scheune (Gebäude 16) mit Sandwichpanelen (ohne Profilierung)

Bauplatz: Kallererstrasse 11

Zone: Landwirtschaft 

Parzelle: 675

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

 

 

Öffentliche Auflage vom 09. Januar bis 07. Februar 2023 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung die den Anforderungen nicht entspricht kann nicht eingetreten werden.

 

 

Mitteilung vom
12. 12. 2022

Gemeinderatssitzung vom 5. Dezember 2022

Sijak Alisa und Amel, Langmattstrasse 16, 5625 Kallern - BG 2022 -14 - Verschiebung bereits erstellter Sichtschutz/Zaun, Parzelle 721, Wohnzone 2 - vereinfachtes Verfahren

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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