Hier finden Sie die Resultate der Abstimmung vom 27. September 2026:
Neuigkeiten
Ab kommender Woche werden die Vorarbeiten für den Belagseinbau gestartet. Restflächen von Belag sowie der provisorische Oberbau (Kiesflächen Graben) müssen entfernt werden, und das Versetzen der Abdeckungen von diversen Schächten wird vorgenommen. Bei einzelnen Grabenflicke wird dann bereits die Tragschicht eingebaut.
Ab dem 12. Oktober sind die anstehenden Belagseinbauten, nämlich ab Montag die Tragschicht sowie ab Dienstag die Deckschicht, geplant und die Hofmatt muss deshalb komplett gesperrt werden.
Verkehrseinschränkungen
Die Zugänglichkeiten mit Personenwagen zu ihren Liegenschaften wird wann immer möglich bei den Vorarbeiten (5. bis 9. Oktober 2026) aufrechterhalten, aber während der Arbeitszeiten können grössere Behinderungen und längere Wartezeiten entstehen.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, bereits während dieser Arbeiten Ihre Fahrzeuge an der Schulstrasse oder bei den Parkierungsmöglichkeiten im Bereich Schulanlage abzustellen.
Für die anstehenden Belagseinbauten muss dann die Hofmatt komplett gesperrt werden und die Durchfahrt ist nicht mehr möglich.
Sperrung Hofmatt
Die Belagseinbauten sind folgendermassen terminiert und werden nur bei guter Witterung durchgeführt:
Ab Montag 12. Oktober 2026, 07.30 Uhr bis Mittwoch, 14. Oktober 2026, 07.30 Uhr:
Für den motorisierten Verkehr ist der Zugang zu den Liegenschaften sowie die Durchfahrten nicht möglich.
Macht das Wetter nicht mit, so werden die Einbaudaten dementsprechend verschoben. Die Zugänge zu Fuss sind grundsätzlich gewährleistet.
Im Namen der Bauherrschaften bitten wir die Anwohnenden um Nachsicht für die unvermeidlichen Behinderungen und danken für Ihr Verständnis.
Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit, wenn auch auf tiefem Niveau, auf.
Experten der Abteilung Wald (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben die Lage beurteilt. Aufgrund der reduzierten Risiken und Gefahren ist die Aufrechterhaltung des bedingten Feuerverbots nicht mehr notwendig.
Die erhebliche Waldbrandgefahr - Gefahrenstufe 3 von 5 - gilt ab 16. September 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf.

Die Bahnhoftaxi Wohlen Stutz AG hat die Zusammenarbeit mit dem Kallerer Ruftaxi per 30. September 2026 gekündigt.
Mit TaxiE, Waltenschwil, konnte der Gemeinderat einen neuen Partner gewinnen. Der Ruftaxibetrieb wird ohne Unterbruch weitergeführt. Ab 1. Oktober 2026 steht das Ruftaxi mit TaxiE täglich von 05.00 bis 24.00 Uhr zur Verfügung.
Der Preis pro Fahrt für Kallerer Einwohnerinnen und Einwohner bleibt unverändert. Der bisherige Ruftaxi-Ausweis wird durch eine einmalige Registrierung über die Gemeindeverwaltung ersetzt.
Weitere Informationen erhalten alle Haushaltungen Mitte September mit einem separaten Flugblatt. Die Informationen werden ebenfalls auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.
Am Samstag, 22. August 2026, haben sich rund 25 Personen mit der Zukunft von Kallern auseinandergesetzt. Chancen und Risiken wurden rege diskutiert, beurteilt und gemeinsam weitergedacht.
Herzlichen Dank an alle Teilnehmenden für das engagierte Mitdenken und Mitgestalten. Die vielen Ideen und Sichtweisen sind eine wertvolle Grundlage für die weiteren Arbeiten.
An der Gemeindeversammlung vom 20. November 2026 werden die Ergebnisse des Workshops präsentiert. Am Mittwoch, 27. Januar 2027, um 19.30 Uhr folgt ein weiterer Workshop, an dem mögliche Massnahmen und Ideen vertieft werden. Den Abschluss bildet die Präsentation an der Sommergemeindeversammlung vom 11. Juni 2027.
Die Gemeinde Kallern bietet dorfeigenen Vereinen die Möglichkeit, sich auf der Gemeindehomepage vorzustellen.
Neben den Kontaktdaten kann der Eintrag mit einem kurzen, terminneutralen Text über den Verein und seine Aktivitäten sowie mit einem Foto ergänzt werden.
Interessierte Vereine können den Text als Word-Datei und das Foto gerne per E-Mail an die Gemeindekanzlei senden.
Am letzten Wochenende fand das Seilziehfest in Waltenschwil statt.
Erfreulicherweise konnte das Juniorenteam U 19 den Wettkampf auf Rang 2 beenden.
Mit diesem Resultat sicherte sich das Team den 3. Rang der offiziellen Schweizermeisterschaft. Im Team aus 8 Wettkämpfern standen auch die Kallerer Christoph und Raphael Odermatt und Wayne Rey im Einsatz.
Herzliche Gratulation!
Der Gemeinderat hat folgende Bewilligung erteilt:
Aussetzen der Nachtruhe für Freitag, 21. August 2026 bis 04.00 Uhr (Samstag früh) und Samstag, 22. August 2026 bis 04.00 Uhr (Sonntag früh), für Project K im Unterniesenberg, organisiert durch die Challerer Dorfjugend.
An der ordentlichen AGV vom 23. Juni 2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Traktanden
2. Genehmigung des Protokolls vom 24. Juni 2025 und 13. Januar 2026
3. Genehmigung Rechnung 2025 GBZ Freiamt
4. Genehmigung Bericht Fiko Muri Rechnung GBZ Freiamt 2025
5. Genehmigung Budget 2027 GBZ Freiamt
Die Beschlüsse werden gemäss Artikel 9 der Satzungen des GBZ Freiamt in den Amtlichen Publikationsorganen der Verbandsgemeinden publiziert. Die Beschlüsse 3 + 5 unterliegen dem fakultativen Referendum.
Der 1.-August-Brunch und die Bundesfeier am Abend wurden von vielen Kallerinnen und Kallerern besucht.
Die IG Landfrauen verwöhnte die Gäste am Brunch mit feinen, selbstgemachten Köstlichkeiten und sorgte für einen gelungenen Start in den Nationalfeiertag. Am Abend lud der Feuerwehrverein zur traditionellen Bundesfeier ein, die ebenfalls auf grosses Interesse stiess und für gemütliche Stunden sorgte.
Der Gemeinderat bedankt sich herzlich bei der IG Landfrauen und dem Feuerwehrverein für ihr grosses Engagement sowie die tolle Organisation und Durchführung der beiden Anlässe. Vielen Dank!
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 in Rechtskraft erwachsen.
Die Gemeinde Kallern beteiligt sich an den Kosten für einen betreuten, kostenpflichtigen Mittagstisch mit CHF 4.00 pro Kind und Mittagessen. Für die gesamte Kostenbeteiligung gilt ein jährliches Kostendach von CHF 3'500. Wird dieses überschritten, reduziert sich der Beitrag pro Mittagessen entsprechend.
Die Unterstützung gilt für Kinder vom Kindergarten bis zum Abschluss der Oberstufe.
Die Abrechnung erfolgt jeweils rückwirkend pro Schuljahr direkt zwischen den Erziehungsberechtigten und der Gemeinde Kallern. Für die Rückerstattung sind die entsprechenden Quittungen einzureichen. Diese müssen spätestens bis am 31. Juli bei der Abteilung Finanzen der Gemeinde Kallern eingereicht werden.
Nach dem 31. Juli eingereichte Belege können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Gemeinde Kallern ist dem Asylverbund Besenbüren-Jonen beigetreten. Damit erfüllt Kallern die gesetzliche Aufnahmepflicht für asylsuchende Personen und Flüchtlinge künftig gemeinsam mit den beiden Verbandsgemeinden.
Durch den Beitritt können Ressourcen gebündelt sowie Aufgaben regional koordiniert werden. Gleichzeitig schafft die Zusammenarbeit mehr Planungssicherheit im organisatorischen und finanziellen Bereich.
Das Skilager Challere bedankt sich herzlich bei allen, die mit grossem Engagement Migros-Bons für die Aktion «Support My Camp» gesammelt haben.
Dank der grosszügigen Unterstützung aus dem ganzen Dorf und darüber hinaus durften wir einen willkommenen Zustupf in unsere Skilagerkasse entgegennehmen. Das wissen wir sehr zu schätzen – ein grosses Dankeschön an alle fleissigen Sammlerinnen und Sammler!
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 veröffentlicht.
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025– Genehmigung
- Rechenschaftsbericht 2025 – Kenntnisnahme
- Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde – Genehmigung
- Kreditabrechnung «Sanierung Niesenbergstrasse» – Genehmigung
- Verpflichtungskredit «Sanierung Kugelfang» über CHF 245‘100 – Genehmigung Rückweisungsantrag
Die Beschlüsse 1, 3 und 4 unterliegen dem fakultativen Referendum, welches von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden kann. Ablauf der Referendumsfrist: 27. Juli 2026.
Hier finden Sie die Resultate der Abstimmung vom 14. Juni 2026:
Die Sommer-Gemeindeversammlung findet am Freitag, 19. Juni 2026, um 19.30 Uhr, im Dachsaal der Gemeindeverwaltung Kallern statt.
Es liegt folgende Traktandenliste vor:
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025
- Rechenschaftsbericht 2025
- Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde
- Kreditabrechnung «Sanierung Niesenbergstrasse»
- Verpflichtungskredit «Sanierung Kugelfang» über CHF 245'100.-
- Verschiedenes und Umfrage
Die Einladung zur Gemeindeversammlung wird Ihnen rechtzeitig zugestellt.
Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.
Die durch die Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 verabschiedete Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland wurde durch den Regierungsrat am 25. März 2026 genehmigt. Die anschliessende Beschwerdefrist von 30 Tagen gegen den Genehmigungsentscheid ist ungenutzt verstrichen, womit die Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Kallern in Rechtskraft erwachsen ist und Anwendung findet.
Die revidierte Bau- und Nutzungsordnung BNO und der aktuelle Bauzonen- und Kulturlandplan stehen auf der Gemeindehomepage zur Verfügung. Und können auch hier eingesehen werden:
Die durch den Gemeinderat am 22. April 2025 beschlossene Aufhebung des Kommunalen Überbauungsplans «Hinterbühl» und des Gestaltungsplans «Hinterbühl-Haldenäcker/Ruchmatten» wurde durch das Departement Bau Verkehr und Umwelt am 27. März 2026 genehmigt.
Die anschliessende Beschwerdefrist von 30 Tagen gegen den Genehmigungsentscheid ist ungenutzt verstrichen, womit die Aufhebung des Kommunalen Überbauungsplans «Hinterbühl» und des Gestaltungsplans «Hinterbühl-Haldenäcker/Ruchmatten» in Rechtskraft erwachsen ist.
In den ersten zwei Juniwochen werden in der Umgebung des Grundwasserpumpwerks «Hintere Mulde», das von den Gemeinden Bremgarten und Waltenschwil betrieben wird, sogenannte Markierversuche durchgeführt. Da die Gemeinde Kallern das Wasser von der Wasserversorgung Waltenschwil bezieht, ist es nicht ganz auszuschliessen, dass es auch in Kallern zu geringen Verfärbungen des Trinkwassers kommt. Diese sind jedoch gesundheitlich vollkommen unbedenklich.
Um die Trinkwasserversorgung auch in Spitzenzeiten zu gewährleisten, möchten die Gemeinden Bremgarten und Waltenschwil künftig mehr Wasser aus der gemeinsam betriebenen Fassung «Hintere Mulde» beziehen können. Als Vorbereitung dazu müssen die Schutzzonen rund um die Grundwasserfassung neu bestimmt werden.
Um festzustellen, aus welcher Richtung und wie schnell das Grundwasser zur Fassung «Hintere Mulde» fliesst, werden vom 1. bis zum 15. Juni 2026 sogenannte Markierversuche durchgeführt. Dabei werden in der Umgebung der Fassung verschiedene Farbstoffe in den Untergrund eingebracht; anschliessend wird beobachtet, ob und wann sie in der «Hinteren Mulde» ankommen.
Selbstverständlich werden dabei völlig ungiftige Farbstoffe eingesetzt, wie sie etwa auch in Kosmetikprodukten verwendet werden – und dies nur in sehr geringer Konzentration. Dennoch ist je nach Situation nicht völlig auszuschliessen, dass das von der «Hinteren Mulde» gelieferte Trinkwasser vorübergehend einen leichten (rötlichen oder grünlichen) Farbstich erhält. Die Farbänderung ist jedoch völlig unbedenklich, und das Wasser kann ganz normal verwendet und auch getrunken werden.



