Hier finden Sie die Resultate der Abstimmung vom 9. Feburar 2025 aus Kallern :
Neuigkeiten
Alle Haushalte in Kallern haben in dieser Woche eine schriftliche Einladung zur Teilnahme an einer Kurz-Umfrage erhalten. Es geht dabei um die Themen „Strassenlampen auf Gemeindestrassen“ und „Nutzung von externen Wertstoffsammelstellen“.
Bitte füllen Sie eine Kurz-Umfrage pro Haushalt schriftlich oder über den QR-Code aus und lassen Sie uns Ihre Antworten bis am 18. Februar 2025 zukommen.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme.
Am Mittwoch, 23. April 2025, findet um 19.30 Uhr im Dachsaal des Schul- und Gemeindehauses eine Informationsveranstaltung des Gemeinderates über aktuelle Themen statt.
Alle Kallerer Einwohnerinnen und Einwohner erhalten rechtzeitig eine schriftliche Einladung mit der Themenliste.
Bitte reservieren Sie sich bereits heute diesen Abend.
Am Mittwochnachmittag, 5. Februar 2025, findet von 13:30 bis 14:00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Bevölkerung bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter http://www.sirenentest.ch
Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.
Weitere wichtige Informationen:
Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone. www.alert.swiss
NOTFALLTREFFPUNKTE (NTP) In jeder Aargauer Gemeinde (für Kallern beim Schulhaus in Boswil!) sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z.B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkt.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.
Am 31. Dezember 2024 waren in Kallern 422 (Vorjahr 407) Einwohnerinnen und Einwohner (215 weibliche und 207 männliche) angemeldet. Die Kallerer Bevölkerung setzt sich aus 377 Schweizerinnen und Schweizern sowie 45 Ausländerinnen und Ausländern zusammen.
Die vollständige Statistik kann hier heruntergeladen werden.
Am Samstag, 4. Januar 2025, fand das dritte Challerer Christbaumwerfen statt.
Der Baum wurde mit teils originellen Techniken möglichst weit geworfen.
Wir danken den zahlreichen Teilnehmenden und gratulieren den vier Gewinnern und Gewinnerinnen herzlich!
Kulturkommission Kallern
Vororientierung über die Teilnahmepflicht an alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen sowie Ausländerinnen und Ausländer (Status C), welche dieses Jahr 23 Jahre alt werden
Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen (§ 18a Abs. 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau [BZG-AG]). Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin (§ 8c Abs. 1 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau).
Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Status C) mit dem Jahrgang 2002 sind im Jahr 2025 verpflichtet, an der Veranstaltung in der eigenen Region teilzunehmen.
Diese Information dient als Vororientierung.
Pflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Laufe des Jahres von den regionalen Stellen aufgeboten. Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung des Aufgebots kann, sofern keine rechtlich geregelten Ausnahmegründe vorliegen, sanktioniert werden. Weitere Auskünfte finden Sie unter www.ag.ch/Sicherheitsveranstaltung.
Bevölkerungsschutz Freiamt
info@zso-freiamt.ch
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 in Rechtskraft erwachsen.
Taxi Stutz AG, Wohlen, hat den Gemeinderat darüber informiert, dass der Taxidienst aus wirtschaftlichen Gründen ab sofort von Mitternacht bis um 06.00 Uhr eingestellt ist.
Das Ruftaxi kann deshalb neu von 06.00-24.00 Uhr bestellt werden.
Danke für Ihre Kenntnisnahme.
Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Freitag, 20. Dezember 2024, bis am Sonntag, 5. Januar 2025, geschlossen.
Am Montag, 6. Januar 2025, und Donnerstag, 9. Januar 2025, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Dienstag und Mittwoch, 7. und 8. Januar 2025, bleibt die Verwaltung geschlossen.
Bei einem Todesfall melden Sie sich bitte unter der Nummer 056 666 21 17.
Der generelle Entwässerungsplan (GEP) der 2. Generation der Gemeinde Kallern wird erstellt. Zu diesem Zweck wird das Fremdwasser in der Kanalisation gemessen. Der Zugang zu den Leitungen erfolgt über die bestehenden Kontrollschächte der öffentlichen Kanalisation. Die Messungen werden in der Nacht (ca. ab 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr) bei trockener Witterung durchgeführt. Die Lärmmissionen werden so gering wie möglich gehalten.
1. Messung: 12. Dezember 2024 (00:00-05:00 Uhr)
Verschiebedatum: 19. Dezember 2024 (00:00-05:00 Uhr)
2. Messung: in ca. 1-3 Monaten
Ausführende Firma: Porta AG in Zusammenarbeit mit dem Bauamt Kallern
Gemeinderat und Bauamt danken für das Verständnis.
Hier finden Sie die Resultate aus Kallern
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 veröffentlicht.
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. Juni 2024 – Genehmigung
- Verpflichtungskredit «Projektierung Werkleitungsersatz Hofmatt» über CHF 15'000 – Genehmigung
- Zusatzkredit «Teilrevision Nutzungsplanung inkl. BNO (Anpassung IVHB)» über CHF 10‘000– Genehmigung
- Budget 2025 der Einwohnergemeinde mit einem Steuerfuss von 102% – Genehmigung
Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum, welches von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden kann. Ablauf der Referendumsfrist: 30. Dezember 2024.
Wegen Reinigung der (leeren) Container ist die Sammelstelle beim Schul-und Gemeindehaus vom Montag, 18. November 2024, bis am Freitagabend, 29. November 2024, gesperrt.
Die Strassen und Wege in Kallern werden vom Winterdienst Kanton, vom Kallerer Werkdienst und vom Kallerer Winterdienst geräumt und gesalzen.
Der Winterdienst Kanton ist für die Hinterbühlstrasse (K365) zuständig.
Der gemeindeeigene Werkdienst räumt
- Radweg nach Boswil
- Treppe Ruchmatte zu Langmatt II
- Trottoir an K365 Hinterbühlstrasse
- Schulhausparkplatz und Eingang
Kontakt Kallerer Werkdienst: Wendel Waser 079 328 40 54
Die Prioritäten für den gemeindeeigenen Winterdienst wurden vom Gemeinderat - analog den Vorjahren - wie folgt festgelegt.
- Priorität 1:
Niesenbergstrasse
Kallererstrasse, Höllstrasse, Obere Höllstrasse, Neuhofweg
Schulstrasse, Langmattstrasse, Ruchmatten - Priorität 2:
Unterniesenbergstrasse, Höhenächerstrasse, Forstweg, Oberniesenbergstrasse, Uezwilerstrasse
Hofmatt, Panoramastrasse, Haldenäckerstrasse
Kontakt Kallerer Winterdienst: Hansjörg Nietlisbach 056 666 21 86
Das Kallerer Ruftaxi ist bei den Kallerer Einwohnerinnen und Einwohnern sehr beliebt. Es ermöglicht einen vergünstigten direkten ÖV-Anschluss zu den Bahnhöfen Wohlen und Boswil.
Die bisherigen laminierten Taxi-Ausweise werden nun durch moderne Ausweise im Kreditkartenformat ersetzt. Die bisherigen Papier-Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis am 31. Dezember 2024. Danach sind sie ungültig
Die neuen Ausweise können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Dazu benötigen wir eine Anfrage für einen neuen Ausweis und ein Foto per Mail an gemeindeverwaltung@kallern.ch. Sobald der Ausweis zum Abholen bereit ist, wird dies mit einem Mail mitgeteilt.
Bitte bringen Sie den alten Ausweis zurück. Der neue Ausweis wird kostenlos ausgestellt.
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Freitag, 22. November 2024, 19.30 Uhr, im Dachsaal des Schul-/Gemeindehauses statt.
Die Traktandenliste:
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. Juni 2024
- Verpflichtungskredit «Projektierung Werkleitungsersatz Hofmatt» über CHF 15'000.-
- Zusatzkredit «Teilrevision Nutzungsplanung inkl. BNO (Anpassung IVHB)» über CHF 10‘000.-
- Budget 2025 der Einwohnergemeinde mit einem Steuerfuss von 102%
- Verschiedenes und Umfrage
Die Gemeindeversammlungs-Einladung wird rechtzeitig zugestellt. Die Unterlagen zu den einzelnen Sachgeschäften können vom 7. November bis am 22. November 2024 auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die Akten sind zum Teil auch auf der Gemeindehomepage publiziert.
Der Gemeinderat freut sich auf eine zahlreiche Teilnahme an der Gemeindeversammlung.
Am 20. Oktober 2024 wurde Marcel Hohl neu als Gemeinderat gewählt. Marcel Hohl übernimmt die Ressorts von der bisherigen Gemeinderätin Patricia Trachsler. Diese sind: Bildung, Schulanlagen, Kultur und Freizeit.
Die Amts- und Ressortübergabe fand an der Gemeinderatssitzung vom 28. Oktober 2024 statt. Patricia Trachsler wird an der November-Gemeindeversammlung verdankt und verabschiedet.
Absolutes Mehr: 60
Gewählt ist: Hohl Marcel, mit 110 Stimmen
Vereinzelte: 8 Stimmen
Die weiteren Einzelheiten des Ergebnisses der Ersatzwahl vom 20. Oktober 2024 können dem entsprechenden Wahlprotokoll auf der Gemeindehomepage entnommen werden.
Der Gemeinderat Kallern gratuliert Marcel Hohl herzlich zu seiner Wahl als Gemeinderat und wünscht ihm viel Erfolg und Freude in seinem neuen Amt.
Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.
Kallern hat mit der Wahl von Alain Bütler einen eigenen Grossrat erhalten! Alain Bütler erzielte das beste Resultat aller Kandidaten im Bezirk.
Zu diesem grandiosen Wahlresultat gratuliert der Gemeinderat Kallern herzlich und wünscht Alain viel Freude und Erfolg in seinem neuen Amt!