Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. Juni 2024 in Rechtskraft erwachsen.
Neuigkeiten
Patricia Trachsler, Ressort Bildung, Schulanlagen und Kultur, hat aus persönlichen Gründen ihre Demission aus dem Gemeinderat beantragt. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat ihrem Gesuch, auf den 31. Dezember 2024 zurückzutreten, entsprochen.
Der Gemeinderat bedauert den Rücktritt von Patricia Trachsler sehr und bedankt sich herzlich für ihr Engagement zu Gunsten der Gemeinde Kallern.
Die Ersatzwahl für den freiwerdenden Sitz im Gemeinderat findet anlässlich der kantonalen Wahlen vom 20. Oktober 2024 statt. Wählbar sind alle in der Gemeinde wohnhaften und angemeldeten stimmberechtigten Personen. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens am Freitag, 6. September 2024, um 12 Uhr bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das entsprechende Formular kann auf der Gemeinde bezogen werden.
Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR).
Der Gemeinderat hat folgende Bewilligung erteilt:
Feuerwerk anlässlich einer privaten Feier beim Restaurant Niesenberg am Samstag, 20. Juli 2024, zwischen 21:00 und 22:30 Uhr.
Mit dem Steuerkonto des Kantons Aargau behalten die Aargauer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler jederzeit den Überblick über den Stand ihrer Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern. Es erlaubt ihnen, bereits geleistete Zahlungen, ausstehende Rechnungen und eventuelle Guthaben einzusehen und nach Steuerart und -jahr zu filtern. Dank des integrierten QR-Rechnungscodes können offene Rechnungen schnell und einfach mit allen gängigen Banking-Apps gescannt und bezahlt werden.
Der Online-Service auf ag.ch/steuerkonto steht Privatpersonen (natürlichen Personen) zur Verfügung, die im Kanton Aargau steuerpflichtig sind.
Vom 8. bis am 20. Juli 2024 verbringen rund 50 Kinder mit 30 Begleitern ihr Sommerlager auf einem Platz unterhalb des Unterniesenbergs. Die Jungwächtler aus Schwyz stellen ihr Zeltlager unter das Motto „Höhlenbewohner“. Sie können sich auf ein abwechslungsreiches Programm freuen: Wanderungen, Gelände- und andere Spiele, Badeplausch und weitere Aktivitäten.
Die Gemeinde Kallern wünscht der Jungwacht Schwyz ein unfallfreies Lager bei bestem Wetter!
Die Gemeinde Kallern beteiligt sich (bis zu einem Kostendach von CHF 3‘500) mit CHF 4 pro Kind und Mittagessen an den Kosten eines betreuten, entgeltlichen Mittagstischs. Steigt der Gesamtbetrag über CHF 3‘500, reduziert sich der Beitrag pro Mittagessen. Die Kostenbeteiligung gilt ab Kindergarten bis und mit Oberstufe.
Abgerechnet wird zwischen der Familie, die einen Mittagstisch nutzt und der Gemeinde. Abgerechnet wird jährlich pro Schuljahr rückwirkend. Für die Abrechnung sind Quittungen erforderlich. Diese müssen bis am 31. Juli an die Abteilung Finanzen der Gemeinde Kallern abgegeben werden. Eingaben nach Ende Juli werden nicht mehr berücksichtigt.
Obligatorische Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz; Vororientierung über die Teilnahmepflicht an alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen sowie Ausländerinnen und Ausländer (Status C), welche dieses Jahr 23 Jahre alt werden
Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen (§ 18a Abs. 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau [BZG-AG]). Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin (§ 8c Abs. 1 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau).
Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Status C) mit dem Jahrgang 2001 sind im Jahr 2024 verpflichtet, an der Veranstaltung in der eigenen Region teilzunehmen.
Diese Information dient als Vororientierung.
Pflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Laufe des Jahres von den regionalen Stellen aufgeboten. Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung des Aufgebots kann, sofern keine rechtlich geregelten Ausnahmegründe vorliegen, sanktioniert werden. Weitere Auskünfte finden Sie unter www.ag.ch/Sicherheitsveranstaltung.
Bevölkerungsschutz Freiamt
info@zso-freiamt.ch
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. Juni 2024 veröffentlicht.
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2023 – Genehmigung
- Rechenschaftsbericht 2023 – Kenntnisnahme
- Jahresrechnung 2023 der Einwohnergemeinde – Genehmigung
- Kreditabrechnung «Sanierung Höhenächerstrasse» – Genehmigung
- Kreditabrechnung «Anschaffung und Installation neuer Wasserzähler (Smart Meter)» – Genehmigung
- Gemeindevertrag Regionalpolizei Muri – Genehmigung
Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum, welches von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden kann. Ablauf der Referendumsfrist: 29. Juli 2024.
Die Sommer-Gemeindeversammlung findet am Freitag, 21. Juni 2024, um 19.30 Uhr, im Dachsaal der Gemeindeverwaltung Kallern statt.
Es liegt folgende Traktandenliste vor:
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2023
- Rechenschaftsbericht 2023
- Jahresrechnung 2023 der Einwohnergemeinde
- Kreditabrechnung «Sanierung Höhenächerstrasse»
- Kreditabrechnung «Anschaffung und Installation neuer Wasserzähler (Smart Meter)»
- Gemeindevertrag Regionalpolizei Muri
- Verschiedenes und Umfrage
Die Akten finden Sie hier.
Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.
Gemeinderat Kallern
Hier finden Sie die Resultate aus Kallern
Der Gemeinderat Kallern dankt der Schule und allen Beteiligten für die kreative Neugestaltung der Schulhausumgebung und der Fläche beim Häldenäcker während der Projektwoche.
Der gut besuchte Anlass zur Präsentation der Projekte „Schattenbäume“, „Schule fürs Klima“ und „Natur findet Stadt“ bildete einen gelungenen Abschluss.
Sommerzeit – Ferienzeit. Prüfen Sie unbedingt die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente – es wäre schade, wenn Ihr langersehnter Urlaub deswegen scheitern würde. Denken Sie daran, die Neuausstellung von Reisepässen und Identitätskarten kann einige Zeit dauern (ca. 10 Arbeitstage). Die Ausstellung eines Passes oder des Kombiangebotes (Pass und ID) kann ausschliesslich beim Passamt des Kantons beantragt werden, unter www.schweizerpass.ch.
Die Identitätskarte wird auch weiterhin ohne Datenchip ausgestellt und kann im Kanton Aargau bei den Gemeinden beantragt werden. Für allfällige Fragen wenden Sie sich an die Einwohnerdienste unter Tel. 056 666 15 56.
Kürzlich hat der Kanton Aargau ein neues System für die Ersthilfe bei Notfällen lanciert. Geschulte Laien sollen die Zeit bis zum Eintreffen der Ambulanz überbrücken.
Jedes Jahr erleiden in der Schweiz rund 8'000 Personen einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Um die Überlebenschance zu erhöhen, ist qualifizierte Hilfe innert weniger Minuten unerlässlich. Nur die wenigsten Patientinnen und Patienten können vom Rettungsdienst innert 5 Minuten erreicht werden. In vielen Kantonen kommen daher bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand First Responder zum Einsatz.
Auf der Homepage des Kantons Aargau finden Sie weitere Informationen über Anforderungen und Ausbildung. Sind Sie daran interessiert? Dann melden Sie sich bitte unter gemeindeverwaltung@kallern.ch
Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Stichtag für die Erhebung ist jeweils der 1. Juni. Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen: Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag unbesetzt aber bewohnbar sind und die am Stichtag zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.
Hauseigentümer werden gebeten, leerstehende Objekte bis am 31. Mai 2024 der Gemeindekanzlei unter 056 666 15 56 oder gemeindeverwaltung@kallern.ch mitzuteilen.
Am 14. März 2024 wurden im Rahmen der vorgeschriebenen regelmässigen Trinkwasserkontrollen im Versorgungsnetz der Gemeinde Kallern Proben entnommen. Der vorliegende Untersuchungsbericht bescheinigt, dass gemäss Hygieneverordnung alle Proben den gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser entsprachen. Das Trinkwasser war durchwegs von einwandfreier mikrobiologischer Qualität.
Die Rechnung 2023 der Einwohnergemeinde (EWG) schliesst mit einem positiven Ergebnis von CHF 333’717 (Ertragsüberschuss EWG ohne Spezialfinanzierungen) ab. Dieser Mehrertrag wird dem Eigenkapital gutgeschrieben.
Abschlüsse der Eigenwirtschaftsbetriebe: Der Aufwandüberschuss des Wasserwerkes beträgt CHF 29’063. Die Abwasserbeseitigung zeigt einen Aufwandüberschuss von CHF 19’940. Die Abfallbewirtschaftung präsentiert einen Gewinn von CHF 6’388.
Wir danken allen Hundehalterinnen und Hundehaltern, die den Kot ihres Hundes immer ordnungsgemäss einsammeln und entsorgen. Das ist vorbildlich und sorgt für eine saubere Umgebung.
Leider gibt es auch einzelne andere Hundehaltende.
Hundekot ist für Mensch und Tier gefährlich und die Verunreinigungen sind sehr ärgerlich. Helfen Sie mit, Wegränder, Wiesen und Strassen sauber zu halten. Wir bitten Sie, den Kot Ihres Hundes immer aufzulesen und die Hundekotsäcklein in den Hundekotsammelbehältern oder zu Hause via Kehricht zu entsorgen.
Hundekotsäcklein können auf der Gemeindeverwaltung kostenlos bezogen werden.
Die Grundeigentümer werden dringend gebeten, im Interesse der Verkehrssicherheit die Bäume und Sträucher entlang der Gehwege und Strassen zeitnah zurückzuschneiden.
Vielen Dank!
Die Einwohner werden gebeten, Folgendes zu beachten:
- Befallene Buchsbaumpflanzen umgehend durch den Gärtner spritzen lassen. Das Mittel muss zwischen April und Oktober etwa drei bis vier Mal auf die befallenen Buchsbäume gespritzt werden.
- Befallene Buchsbäume, welche Sie entsorgen wollen, gehören auf keinen Fall in den Kompost oder in die Grüngutdeponie in Kallern. Dort könnte sich der Buchsbaumzünsler weiterverbreiten.
- Die zu entsorgenden Bäume müssen zwingend in Abfallsäcken gut verschlossen zur Verbrennung der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.