Hier finden Sie die Resultate aus Kallern
Neuigkeiten
Der Gemeinderat Kallern dankt der Schule und allen Beteiligten für die kreative Neugestaltung der Schulhausumgebung und der Fläche beim Häldenäcker während der Projektwoche.
Der gut besuchte Anlass zur Präsentation der Projekte „Schattenbäume“, „Schule fürs Klima“ und „Natur findet Stadt“ bildete einen gelungenen Abschluss.
Sommerzeit – Ferienzeit. Prüfen Sie unbedingt die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente – es wäre schade, wenn Ihr langersehnter Urlaub deswegen scheitern würde. Denken Sie daran, die Neuausstellung von Reisepässen und Identitätskarten kann einige Zeit dauern (ca. 10 Arbeitstage). Die Ausstellung eines Passes oder des Kombiangebotes (Pass und ID) kann ausschliesslich beim Passamt des Kantons beantragt werden, unter www.schweizerpass.ch.
Die Identitätskarte wird auch weiterhin ohne Datenchip ausgestellt und kann im Kanton Aargau bei den Gemeinden beantragt werden. Für allfällige Fragen wenden Sie sich an die Einwohnerdienste unter Tel. 056 666 15 56.
Kürzlich hat der Kanton Aargau ein neues System für die Ersthilfe bei Notfällen lanciert. Geschulte Laien sollen die Zeit bis zum Eintreffen der Ambulanz überbrücken.
Jedes Jahr erleiden in der Schweiz rund 8'000 Personen einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Um die Überlebenschance zu erhöhen, ist qualifizierte Hilfe innert weniger Minuten unerlässlich. Nur die wenigsten Patientinnen und Patienten können vom Rettungsdienst innert 5 Minuten erreicht werden. In vielen Kantonen kommen daher bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand First Responder zum Einsatz.
Auf der Homepage des Kantons Aargau finden Sie weitere Informationen über Anforderungen und Ausbildung. Sind Sie daran interessiert? Dann melden Sie sich bitte unter gemeindeverwaltung@kallern.ch
Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Stichtag für die Erhebung ist jeweils der 1. Juni. Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen: Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag unbesetzt aber bewohnbar sind und die am Stichtag zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.
Hauseigentümer werden gebeten, leerstehende Objekte bis am 31. Mai 2024 der Gemeindekanzlei unter 056 666 15 56 oder gemeindeverwaltung@kallern.ch mitzuteilen.
Am 14. März 2024 wurden im Rahmen der vorgeschriebenen regelmässigen Trinkwasserkontrollen im Versorgungsnetz der Gemeinde Kallern Proben entnommen. Der vorliegende Untersuchungsbericht bescheinigt, dass gemäss Hygieneverordnung alle Proben den gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser entsprachen. Das Trinkwasser war durchwegs von einwandfreier mikrobiologischer Qualität.
Die Rechnung 2023 der Einwohnergemeinde (EWG) schliesst mit einem positiven Ergebnis von CHF 333’717 (Ertragsüberschuss EWG ohne Spezialfinanzierungen) ab. Dieser Mehrertrag wird dem Eigenkapital gutgeschrieben.
Abschlüsse der Eigenwirtschaftsbetriebe: Der Aufwandüberschuss des Wasserwerkes beträgt CHF 29’063. Die Abwasserbeseitigung zeigt einen Aufwandüberschuss von CHF 19’940. Die Abfallbewirtschaftung präsentiert einen Gewinn von CHF 6’388.
Wir danken allen Hundehalterinnen und Hundehaltern, die den Kot ihres Hundes immer ordnungsgemäss einsammeln und entsorgen. Das ist vorbildlich und sorgt für eine saubere Umgebung.
Leider gibt es auch einzelne andere Hundehaltende.
Hundekot ist für Mensch und Tier gefährlich und die Verunreinigungen sind sehr ärgerlich. Helfen Sie mit, Wegränder, Wiesen und Strassen sauber zu halten. Wir bitten Sie, den Kot Ihres Hundes immer aufzulesen und die Hundekotsäcklein in den Hundekotsammelbehältern oder zu Hause via Kehricht zu entsorgen.
Hundekotsäcklein können auf der Gemeindeverwaltung kostenlos bezogen werden.
Die Grundeigentümer werden dringend gebeten, im Interesse der Verkehrssicherheit die Bäume und Sträucher entlang der Gehwege und Strassen zeitnah zurückzuschneiden.
Vielen Dank!
Die Einwohner werden gebeten, Folgendes zu beachten:
- Befallene Buchsbaumpflanzen umgehend durch den Gärtner spritzen lassen. Das Mittel muss zwischen April und Oktober etwa drei bis vier Mal auf die befallenen Buchsbäume gespritzt werden.
- Befallene Buchsbäume, welche Sie entsorgen wollen, gehören auf keinen Fall in den Kompost oder in die Grüngutdeponie in Kallern. Dort könnte sich der Buchsbaumzünsler weiterverbreiten.
- Die zu entsorgenden Bäume müssen zwingend in Abfallsäcken gut verschlossen zur Verbrennung der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.
Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.
Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:
- Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) und
- Haltebewilligung (sofern nötig).
Bisherige Hundebesitzer: Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Ende April die Rechnung für die Hundetaxe 2024 über CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt.
Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um entsprechende Meldung bis Mitte April 2024 an die Gemeindekanzlei, unter Tel. 056 666 15 56 oder E-Mail an gemeindeverwaltung@kallern.ch. So können wir die entsprechenden Mutationen im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung.
Wir möchten uns bei allen Besucherinnen und Besuchern für das zahlreiche Erscheinen, die geniale „Stimmig“ und die Unterstützung für den Skilagerverein bedanken.
Auch geht ein riesiges Dankeschön an alle Mitwirkenden, Helfer und Sponsoren. Es war ein toller Abend, welcher ohne viele Freiwillige und viele Gäste nicht durchgeführt werden könnte.
Herzlichen Dank, dass ihr alle dabei wart.
Euer OK 2024
Blueme Röbi, Priska, Beatrice, Sarah und Manu
Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober 2024 für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober 2024. Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet.
Es wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2024 beträgt der Zinssatz 0,75 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei.
Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.
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Im Rahmen der Umstellung auf Smart Meter sind noch in einigen Haushalten zusätzliche Abklärungen für die korrekte Rechnungsstellung Wasser/Abwasser nötig. Die Verrechnung verzögert sich deshalb bis April 2024.
Die Abteilung Finanzen hat dem Gemeinderat den Steuerabschluss 2023 vorgelegt.
Es konnten Steuern von CHF 1‘420‘781 eingenommen werden. Gegenüber dem Budget wurden Mehreinnahmen von CHF 229‘181 generiert, diese sind vor allem auf hohe Grundstückgewinnsteuern zurückzuführen.
Im Vergleich zum Vorjahr wurden CHF 70‘197 weniger Steuereinnahmen verbucht.
Dr. med. Hans-Jörg Longatti, der langjährige Murianer Allgemein- und Sportmediziner, und seine bewährten Mitarbeiterinnen haben sich zu Jahresbeginn der neu gegründeten Hausarztpraxis Muri Freiamt AG angeschlossen. Per 1. Februar 2024 sind Frau Dr. med. Judith Melchers-Equit als Leitende Ärztin und Frau Dr. med. Gowsalya Somaskantharajah zusätzlich zum Team gestossen.
Die Gemeinde Kallern hat durch ihre finanzielle und ideelle Mitwirkung zu diesem wichtigen ersten Ausbauschritt im Bereich der hausärztlichen Grundversorgung im Bezirk Muri und der näheren Umgebung beigetragen. Und so freut sich der Gemeinderat mit dem Praxisteam ab sofort über Terminanfragen aus unserer Bevölkerung (hpmf@hin.ch).
Am Mittwochnachmittag, 7. Februar 2024, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch
Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm
Weitere wichtige Informationen:
Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone. www.alert.swiss
NOTFALLTREFFPUNKTE (NTP) In jeder Aargauer Gemeinde (für Kallern beim Schulhaus in Boswil!) sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z.B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkt.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.